SCHAUSPIEL ESSEN
Kündigungsadresse:
SCHAUSPIEL ESSEN
II. Hagen, 2
45127 ESSEN
Telefon: | 02 01 81 22-0 |
---|---|
Fax: | 02 01 81 22-201 |
Email: | tickets@theater-essen.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei SCHAUSPIEL ESSEN
Theaterfreunde genießen ein Abo beim Schauspiel Essen immer wieder. Manchmal gibt es jedoch Gründe , die den Kunden zwingen, das Abo zu kündigen. Zeitmangel oder der Wunsch , Unterhaltungsausgaben einzusparen führen oft zu einer Kündigung des Abos.UnterZeichnet man einen Abo Vertrag beim Schauspiel Essen, so läuft dieser auf unbegrenzte Zeit und verlängert sich automatisch immer wieder um eine Spielzeit, wenn man den Vertrag nicht ausdrücklich kündigt. Dazu muss eine bestimmte Frist beachtet werden. Wer sein Abo beim Schauspiel Essen kündigen möchte, muss dem Theater das Kündigungsschreiben bis spätestens zum 30. Juni der laufeneden Spielzeit zustellen. Aus dem Schreiben müssen Kundenname und Abonummer deutlich zu ersehen sein und im Text sollte man erwähnen, dass man das Abo zum nächst-möglichen Termin zu kündigen wünscht. Das Schreiben kann dem Theater auf postalischen Wege per Einschreiben zugestellt werden. So erhält man von der Post eine Empfangsbestätigung, mit der man im Zweifelsfall nachweisen kann, dass die Kündigung fristgerecht beim Theater eingegangen ist.
Außerhalb dieser Frist genießt man al Kunde ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Vertragsbedingungen vom Theater geändert werden, ohne das dazu das Einverständnis des Kunden vorliegt. Preiserhöhungen oder eine geringere Anzahl von Veranstaltungen, für die das Abo benutzt werden kann, gehören zu den Gründen, die zu einer Sonderkündigung führen können. Es ist notwendig, in dem Schreiben zur Sonderkündigung den Kündigungsgrund genau aufzuführen. Auch die Sonderkündigung sollte als Einschreiben versendet werden und es empfiehlt sich, auf einer schnellen Rückantwort des Theaters zu bestehen.
Hat man den Abo Vertrag mit dem Schausspiel Essen abgeschlossen und stellt kurz darauf fest, dass man aus irgendwelchen Gründen die eingegangene Verpflichtung doch nicht wahrnehmen kann, ist es möglich, vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Das Recht zum Widerruf ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert, muss jedoch spätestens 14 Tage nach Abschluss des Vertrags erfolgen. Um rechtskräftig zu sein, muss der Widerruf in schriftlicher Form im Theater vor Ablauf dieser Frist erhalten werden. Es empfiehlt sich, das Schreiben zum Widerruf per Einschreiben zu übersenden, damit man an Hand der Postquittung notfalls nachweisen kann, dass die Frist eingehalten wurde. Bei einem fristgerechten Widerruf ist es nicht notwendig, Gründe anzugeben. Es muss jedoch aus dem Schreiben der Wunsch zum sofortigen Widerruf zweifesfrei zu erkennen sein. Hat man inzwischen bereits eine Abo Karte erhalten, so muss diese zurückgegeben werden.
Wenn man sein Abo beim Schauspiel Essen kündigt, sollte man auch überprüfen, auf welche Weise man bisher für der Service bezahlt hat. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist bei vielen Theater Abos die gängige zahlungsweise. Dabei erteilt der Kunde dem Theater die Vollmacht, jeweils fällige Beträge vom Konto des Kunden abbuchen zu lassen.Auf diese Weise laufen Abo Verlängerungen völlig automatisch ab. Hat man sich für die Einzugsermächtigung als Zahlungsweise entschieden, sollte man diese gleichzeitig mit dem Theater Abo kündigen. Viele Kunden sind der Meinung, das die Einzugsermächtigung mit der Kündigung des Abos auch erlischt. Dies ist jedoch nicht der Fall, da es sich aus rechtlicher Sicht um zwei verschiedene Vereinbarungen handelt. Um späterhin mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte man es deshalb nicht versäumen, auch die Einzugsermächtigung unverzüglich zu kündigen.