Schalke 04
Kündigungsadresse:
FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V.
Ernst-Kuzorra-Weg 1
45891 Gelsenkirchen
Telefon: | 02093618-0 |
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Fax: | 0209 | 3618-109 |
Email: | post@schalke04.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Schalke 04
Die Kündigungsfrist beim Verein Schalke 04 beträgt drei Monate zum Ende eines jeden Kalenderjahres. Das heißt, dass man die Kündigung spätestens am 30. September beim Verein einreichen muss. Dies kann ohne Angabe von Gründen geschehen. Die Kündigung kann per Post, E-Mail oder Fax an den Verein versendet werden. Eine Kündigung wird zum 31.12. rechtskräftig. Ein Wiedereintritt ist möglich und wird bei einer Neuanmeldung ohne Berücksichtigung der vorherigen Kündigung weitergeführt. Allerdings hat dies zur Folge, dass dann ein neuer Beitrag zu zahlen ist.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Die rechtlichen Sonderkündigungsfristen werden nur anerkannt, wenn ein Umzug stattfindet, der Tod des Mitglieds eingetreten ist oder wenn eine Preiserhöhung der Mitgliedkarte ohne vorherige Mitteilung stattgefunden hat. Die sind die Gründe, die eine Sonderkündigungsfrist von 2 Wochen rechtfertigen. Die Kündigung muss schriftlich und per Post, per Fax oder E-Mail an den Verein mit Angabe der Gründe versandt werden. Die endgültige Entscheidung, ob die Gründe akzeptiert werden, obliegt dem Verein Schalke 04. In der Regel wird der Sonderkündigungsfrist entsprochen.
Wie lange dauert es, bis eine Kündigungsbestätigung eintrifft?
In der Regel ist eine Kündigungsbestätigung nach 3-5 Tagen eventuell auch früher beim Kunden. Je nach Art der Versendung der Kündigung. Ist nach 14 Tagen noch keine Antwort eingetroffen, ist es ratsam nachzufragen und um eine Bestätigung zu bitten. Normalerweise wird diese Bestätigung dem Kunden aber schnell zugesendet, so dass dieser nicht lange warten muss. Es sollte aber ein Vorteil sein, wenn man die Kündigung per Einschreiben verschickt hat, da man dann immer einen Nachweis in der Hand hat, dass die Kündigung auch zugesandt wurde.
Erlischt mit der Kündigung auch gleichzeitig meine erteilte Einzugsermächtigung?
Wenn man die Kündigung an den Verein Schalke 04 versendet, sollte in der Kündigung auch erwähnt werden, dass die Einzugsermächtigung mit dem Eintritt der Kündigung erlischt und diese entzogen wird. So hat man als Kunde immer etwas zur Hand, wenn widererwartend doch noch eine Abbuchung stattfinden sollte. Damit hat man als Kunde das Recht diese Abbuchung zu stornieren. Oder man fordert den Verein auf, eine sofortige Rückzahlung zu veranlassen oder diese zu leisten. In der Regel hält sich Schalke 04 an die gesetzlichen Gegebenheiten, darum sollte es keine Probleme geben. Ein Vermerk ist aber immer eine Sicherheit und bietet im Notfall eine große Hilfe.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Ein Widerrufsrecht muss innerhalb von 14 Tagen direkt an den Verein von Schalke 04 ohne Angaben von Gründen versendet werden. Die gilt in den ersten 14 Tagen nach Abschluss des Mitgliedsvertrages. Sollten in der Zeit Lieferungen stattgefunden haben, wie die Versendung der Mitgliedskarte an den Kunden, muss dieser die Karte unverzüglich an den Verein zurücksenden. Der Verein Schalke 04 verpflichtet sich alle bis dahin erhaltenen Zahlungen an den Kunden zurückzuzahlen, wie auch die Kosten, die eventuell durch eine Versendung von Lieferungen stattgefunden haben. Die Zahlungen werden in gleicher Weise vorgenommen, wie die im Vorfeld getätigten Transaktionen. Ausgenommen es wurden Änderungen vorgenommen, die von beiden Seiten Zustimmung fanden. Der Verein Schalke 04 kann die Zahlungen aber solange einbehalten, bis die Ware eingetroffen ist.