Salzburger Nachrichten
Kündigungsadresse:
Salzburger Nachrichten Verlagsgesellschaft m.b.H. & Co KG
Karolingerstraße 40
5021 Salzburg
Telefon: | +43 662 / 8373-222 |
---|---|
Fax: | +43 662 / 8373-689 |
Email: | service@salzburg.com |
haben wir zuletzt geprüft am:
23.10.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Salzburger Nachrichten
Wer sein Abo für die Salzburger Nachrichten beenden möchte, der kann dieses über den Weg der Kündigung tun. Grundsätzlich gibt es hier mehrere Möglichkeiten, wie man bei den Salzburger Nachrichten kündigen kann. Der erste Weg der Kündigung, ist die reguläre Kündigung. Grundsätzlich kann man sein Abo bei den Salzburger Nachrichten mit einer Kündigungsfrist von 14 Werktagen jederzeit vorgenommen werden. Wer jetzt zum Monatsende eines Monats kündigen möchte, der muss die Kündigung frühzeitig, also spätens zum Mitte des Monats an die Salzburger Nachrichten senden. Die Berücksichtigung dieser Kündigungsfrist von 14 Tagen ist dahingehend wichtig, da sonst unter Umständen neue Abogebühren für einen frischen Monat anfangen. Damit die Kündigung des Abo bei den Salzburger Nachrichten auch wirksam sind, muss diese schriftlich erfolgen. An die Kündigung gibt es hierbei verschiedene Mindestanforderungen. So muss zum Beispiel die Kündigung neben den persönlichen Daten, auch die Abonummer und den Zeitpunkt der Kündigung beinhalten. Gründe die einen zur Kündigung bewogen haben, muss man gegenüber der Salzburger Nachrichten nicht machen. Ob man dieses machen möchte, bleibt jedem Kunden selbst überlassen. Die Kündigung muss man dann gegenüber den Salzburger Nachrichten als Brief, Fax oder E-Mail zusenden. Auch die Kündigung per E-Mail ist bei den Salzburger Nachrichten möglich. Entscheidet man sich für eine Kündigung über die Post, muss man hinsichtlich der Kündigungsristen, wenige Tage an Zustellzeit berücksichtigen. Eine persönliche Kündigung oder eine telefonische Kündigung ist bei den Salzburger Nachrichten nicht wirksam.
Wer sein Abo bei den Salzburger Nachrichten erst abgeschlossen hat, hat unter Umständen noch eine weitere Möglichkeit der Kündigung. Und zwar handelt es sich hier um ein Widerrufsrecht hinsichtlich der Vertragserklärung. Dieses Widerrufsrecht hat man aber nur in einem sehr engen Zeitfenster von einer Woche. Auch hat man dieses Recht des Widerrufes nur dann, wenn man sein Abo bei den Salzburger Nachrichten über das Internet abgeschlossen hat, den in einem solchen Fall handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Hat man zum Beispiel das Abo direkt in den Geschäftsräumen oder bei einem Stand der Salzburger Nachrichten abgeschlossen, kann das Widerrufsrecht nicht in Anspruch nehmen, den dann handelt es sich nicht um einen Fernabsatzvertrag. Wie bereits erwähnt kann man sein Widerrufsrecht nur begrenzt wahrnehmen, wer die Frist bei der Ausübung von diesem Recht verpasst, kann nur noch über den Weg einer regulären Kündigung, kündigen. Übt man sein Rücktrittsrecht bei den Salzburger Nachrichten aus, muss man dieses ebenfalls wie bei der normalen Kündigung auch, dieses schriftlich gegenüber den Salzburger Nachrichten erklären. Die bereits bezahlten Gebühren für das Abo bei den Salzburger Nachrichten werden erstattet.