Ruhr Nachrichten

Kündigungsadresse:

Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG

Westenhellweg 86-88
44137 Dortmund


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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Ruhr Nachrichten

Ein Abonnement ist für alle Personen gut, die die Ruhr Nachrichten auch lesen. Jedoch bringt einem das Abo nichts, wenn man es gar nicht nutzt. Und auch ein Umzug oder eine ähnliche Situation kann dazu führen, dass man das Abo bei den Ruhr Nachrichten nicht mehr benötigt. Um dann weiterlaufende Kosten zu vermeiden ist es sinnvoll, wenn das Abo gekündigt wird. Dafür müssen jedoch einige Dinge beachtet werden, damit die Kündigung auch wirksam ist und das Abo nicht doch noch einfach weiter läuft.

Wie muss die Kündigung erfolgen/welche Formalien sind zu beachten?

Eine Kündigung unterliegt meist bestimmten Voraussetzungen, die von dem jeweiligen Anbieter festgelegt werden. So ist es bei den Ruhr Nachrichten so, dass eine Kündigung dort nur schriftlich erfolgen kann. Zudem werden Kündigungen via E-Mail oder Fax nicht akzeptiert. So muss jede Kündigung an die Ruhr Nachrichten per Post geschickt werden. Dafür ist es sinnvoll, wenn das Kündigungsschreiben mittels Einschreiben abgeschickt wird, damit man als Abonnent auch Gewissheit über den Empfang des Schreibens hat und rechtlich gut gestellt ist. Zudem sollte in dem Kündigungsschreiben grundsätzlich auch immer die Kundennummer enthalten sein sowie das Datum, zu dem man kündigen möchte. Eine Begründung für die Kündigung kann ebenfalls enthalten sein, muss aber nicht unbedingt angegeben werden. Eine telefonische Kündigung ist bei den Ruhr Nachrichten grundsätzlich ausgeschlossen und unwirksam. Diese formalen Erfordernisse gelten sowohl bei Kündigungen für das Abo der Printversion, als auch für Abonnements für die E-Paper Ausgaben.

Welche Kündigungsfrist muss beachtet werden?

Wer sein Abo bei den Ruhr Nachrichten kündigen möchte, der muss eine bestimmte Frist zur Kündigung einhalten. Zunächst einmal ist es nicht möglich das Abo zu beenden, wenn die Mindestlaufzeit noch nicht vorüber ist. Das bedeutet, dass man zwar schon früher kündigen kann, aber die Mindestlaufzeit dennoch erfüllt werden muss. Bei der Printversion muss mindestens drei Monate vor Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden, da sich das Abo sonst automatisch auf unbestimmte Zeit verlängert. Dann kann das Abo nur drei Monate zum Quartalsende gekündigt werden. Beim Abo über die digitale Ausgabe gelten die gleichen Fristen. Eine Ausnahme bildet das befristete Abonnement, bei dem das Fristende auch automatisch das Vertragsende darstellt und somit nicht gekündigt werden muss.

Gibt es eine Sonderkündigungsfrist?

Bei den Ruhr Nachrichten wird kein Sonderkündigungsrecht mit Sonderkündigungsfristen gewährt. Daher sind die normalen Kündigungsfristen zu beachten und einzuhalten.

Wie lange dauert es, bis man die Kündigungsbestätigung bekommt?

Mit der Kündigungsbestätigung durch die Ruhr Nachrichten erhält man den Bescheid darüber, dass man das Abo rechtswirksam gekündigt hat. Diese Bestätigung sollte der Abonnent innerhalb von zwei Wochen nach dem Kündigen erhalten. In der Regel wird eine Kündigungsbestätigung jedoch schneller an den Abonnenten geschickt.

Erlischt mit der Kündigung automatisch die erteilte Einzugsermächtigung?

Durch die wirksame Kündigung werden alle vertraglichen Inhalte zum Zeitpunkt des Vertragsendes hinfällig. Daher erlischt auch die erteilte Einzugsermächtigung, deren Vertragsbestandteil das Abonnement darstellt.

Wie lange kann man den Vertrag widerrufen?

Nach den gesetzlichen Vorgaben hat jeder bei den Ruhr Nachrichten das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und braucht nicht begründet werden.

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