ROLAND
Kündigungsadresse:
ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Deutz-Kalker Straße 46
50679 Köln
Telefon: | 0221 8277-500 |
---|---|
Fax: | 02218277460 |
Email: | service@roland-rechtsschutz.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
Alle Angeben ohne Gewähr
Gib einfach eine Bewertung ab.
4.3/5
von insgesamt10
Bewerte den Service von ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
ROLAND Verträge kündigen
ROLAND Verträge widerrufen
Änderung der Bankverbindung an ROLAND senden
Adressänderung an ROLAND senden
Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei ROLAND
Bei ROLAND handelt es sich um einen Anbieter, der verschiedene Versicherungen im Angebot hat, die allerdings auch nach einem gewissen Zeitraum wieder gekündigt werden müssen. Es kann so leicht sein, eine gute und günstige Versicherung zu finden. Sei es die Autoversicherung oder auch die Versicherung für Rechtsschutz. Nun ist es aber immer so, dass eine solche Versicherung für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wird. Dieser Zeitraum spielt eine große Rolle und es ist auch wichtig, zu wissen, welche Versicherung man mit dem Anbieter abgeschlossen hat, um alles richtig zu machen. Wer bei ROLAND eine solche Versicherung abschließt sollte sich also auch schon im Vorfeld aber spätestens kurz danach auch über die Kündigung informieren. So kann es eine große Rolle spielen wann die Kündigung abgesendet wird. Auch wichtig ist, das bei dem Anbieter ROLAND ein sicherer Brief verschickt wird. Eine E-Mail funktioniert auch aber ein Brief als Übergabe Einschreiben ist noch besser und wesentlich sicherer. Sie werden sehen, es kann so leicht sein, eine solche Kündigung zu versenden. Sie werden dabei zwar auch mit ein wenig eingesetztem Kapital rechnen müssen. So beispielsweise die Kosten für das Einschreiben, aber auch das wird sich noch immer lohnen. Schauen Sie einfach hier vorbei und lernen Sie, wie Sie die korrekte Kündigung absenden!
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Bei Roland ist es immer so, dass zum Ende der Vertragslaufzeit eine Kündigung geschickt werden muss. Wer einen Dreijahres-Vertrag abgeschlossen hat, sollte auch innerhalb dieser Frist kündigen. Wenn die Kündigungsfrist überschritten wird, kann es ein weiteres Jahr dauern, bis erneut eine Kündigung abgesendet werden kann. Es ist wichtig, dass Sie auch in diese Kündigung schreiben, dass Sie eine Bestätigung brauchen. Denn nur damit können Sie sicher gehen, dass eine solche Kündigung auch wirklich vorgenommen wird.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Sonderkündigung bei einem normalen Vertrag sind in der Regel nur dann möglich, wenn der Inhaber des Vertrages verstirbt. Wenn es sich dabei um eine KFZ Versicherung handelt, dann kann es auch sein, dass Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, wenn sich der Inhaber des PKW ändert.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekomme?
Dies nimmt in der Regel nicht viel Zeit in Anspruch. Die Bestätigung ist jedoch keine Pflicht und daher sollten Sie sich absichern, indem Sie ganz einfach den korrekten Brief versenden. Schicken Sie die Kündigung als Einschreiben ab und gehen Sie damit immer auf Nummer sicher. Dadurch ersparen Sie sich viel Ärger und Unmut.
Erlischt mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Insofern Sie die Kündigung abgesendet haben, und das auch noch rechtzeitig, sollten auch keine Beiträge mehr erhoben werden. Somit wird auch eine erteilte Einzugsermächtigung hinfällig. Denn nur dann ist die Versicherung nicht mehr bindend und es dürfen keine weiteren Beiträge mehr abgebucht werden.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Sie haben das Recht, Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Aber auch dann sei Ihnen angeraten, ein Einschreiben Übergabe zu versenden. Damit haben Sie einen Beweis, dass Sie auch alles richtig gemacht haben und Ihr Widerruf gültig ist. Sie müssen sich immer absichern und gut aufpassen.