Rhein-Neckar-Zeitung

Kündigungsadresse:

Rhein-Neckar-Zeitung GmbH

Neugasse 2
69117 Heidelberg


Telefon:06221/519-0
Fax:06221/519 95000
Email:online@rnz.de
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Rhein-Neckar-Zeitung

Täglich frisch informiert ist man mit der Rhein-Neckar-Zeitung aus der Region Rhein-Neckar. Doch was ist wenn man sein Abo kündigen möchte? Nachfolgend findet man umfangreiche Hinweise wie man sein Abo bei der Rhein-Neckar-Zeitung kündigen kann.


Das sind die Kündigungsfristen

Wer sein Abo bei der Rhein-Neckar-Zeitung kündigen möchte, kann dieses jederzeit tun. Man muss noch die Kündigungsfristen und die Art der Kündigung, hier schriftlich, beachten. Die Kündigungsfrist bei der Rhein-Neckar-Zeitung betragen vier Wochen. Die Kündigung kann jederzeit erfolgen, sofern nicht eine Mindestbezugsdauer vereinbart wurde. Ist dies der Fall, gelten zwar auch vier Wochen als Kündigungsfrist, der Vertrag endet aber erst mit Ablauf der Mindestbezugsdauer. Früher kommt man aus einem solchen Vertrag nicht raus. Neben dieser regulären Kündigung von einem Abo bei der Rhein-Neckar-Zeitung, gibt es noch die Möglichkeit des Widerrufes. Der Widerruf ist insbesondere dann möglich, wenn man das Abo frisch abgeschlossen hat. So kann man sein frisch abgeschlossenes Abo binnen einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angaben von Gründen wieder kündigen. Die Kündigung muss bei der Rhein-Neckar-Zeitung schriftlich erfolgen. Wie eine schriftliche Kündigung erfolgen kann, kann man weiter unten erfahren.

Eine Besonderheit gibt es beim Widerruf den man beachten sollte, auch wenn der Vertrag mit dem Widerruf sofort beendet wird. Hat man im Bezugszeitraum bereits Leistungen, also Zeitungen schon erhalten, so muss man diese auch bezahlen.


Kündigungsfristen nicht verpassen

Gerade wenn es um die Kündigungsfristen geht, sollte man als Kunde immer aufpassen. Verpasst man nämlich die Kündigungsfrist, so verlängert sich der Vertrag automatisch. Wer daher seinen Vertrag kündigen möchte, sollte sich im Vorfeld immer über die Kündigungsbedingungen informieren.


Kündigung muss schriftlich sein

Damit die Kündigung vom Abo bei der Rhein-Neckar-Zeitung gültig ist, muss man die Kündigung schriftlich durchführen. Eine mündliche Kündigung ist nicht möglich. Bei der schriftlichen Kündigung gibt es mehrere Wege der Kündigung. So kann man sein Abo schriftlich per E-Mail, per Fax oder über den Postweg kündigungen. Die Kündigung ist dann laut den Geschäftsbedingungen der Rhein-Neckar-Zeitung unter folgender Adresse zu richten: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH, Neugasse 2, 69117 Heidelberg, per Fax an die Telefaxnummer 06221 519-91300 oder per E-Mail
unter vertriebsservice@rnz.de. Wenn man sich unsicher ist wie eine schriftliche Kündigung aussehen muss, so findet man auf der Internetseite ein Formular zur Kündigung. Link zum Formular: http://www.rnz.de/rnzwiderrufsformular


Sonderkündigungsrecht beim Abo

Natürlich gibt es auch beim Abo der Rhein-Neckar-Zeitung ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht hat man insbesondere dann, wenn zum Beispiel der bestehende Vertrag durch die Rhein-Neckar-Zeitung geändert wird. Erhöhen sich zum Beispiel die Bezugspreise für die Zeitung und man ist damit nicht einverstanden, so kann man von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Wie bei einer regulären Kündigung auch, muss die Sonderkündigung schriftlich erfolgen.

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