Residenztheater München
Kündigungsadresse:
Residenztheater München
Max-Joseph-Platz 1
80539 München
Telefon: | 089 2185 1940 |
---|---|
Fax: | 089 2185 2185 |
Email: | tickets@residenztheater.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Residenztheater München
Das Residenztheater in München bietet seinen Kunden verschiedene Abonnements für die Spielzeit an, die es ermöglichen, eine Reihe von Aufführungen zu einem vergünstigten Preis zu sehen. Der Kunde verpflichte sich, das Abo während der Spielzeit zu nutzen und entrichtet die Bezahlung nach Erhalt des Abo Ausweises an das Theater. Ein reguläres Abo wird automatisch für die nächste Spielzeit verlängert und wenn man wünscht, sich für die kommende Spielzeit nicht zu verpflichten, so muss das Abo vom Kunden termingerecht gekündigt werden. Dabei gilt es darauf zu achten, dass Kündigungen für die folgende Spielzeit beim Residenztheater bis spätestes zum 31. März eingehen müssen, um für die kommende Spielzeit berücksichtigt zu werden. Verpasst man diesen Termin, so verlängert sich das Abo für eine weitere Spielzeit. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schüler- und Studenten-Abonnements, die bis zum 30. Lebensjahr erworben werden können und jeweils nur für eine Spielzeit abgeschlossen werden. Sie verlängern sich nicht automatisch und brauchen deshalb auch nicht gekündigt zu werden. Bei regulären Abos muss eine schriftliche Kündigung zum Theater geschickt werden. Aus dieser sollte sowohl der Name des Abonnenten als auch die Kundennummer deutlich hervorgehen und der Kündigungswunsch klar geäußert werden. Es empfiehlt sich, den Kündigungsbrief als Einschreiben mit der Post zu senden. So hat man eine Empfangsquittung des Residenztheaters als Nachweis für eine fristgerecht getätigte Kündigung.
Wenn man ein Abo für das Residenztheater abgeschlossen hat und sich unmittelbar danach überlegt, dass man das Abo doch nicht nutzen möchte, so besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Möchte man von dem Widerrufsrecht gebrauch machen, so muss man ein Widerrufsschreiben aufsetzen, das 14 Tage nach dem Vertragsdatum beim Theater eintreffen muss. Auch dieses Schreiben sollte als Einschreiben versendet werden. Es braucht kein Grund für den Widerruf angegeben zu werden aber aus dem Schreiben muss klar erkennbar werden, dass der Kunde wünscht, den abgeschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu lösen. Auch das Widerrufschreiben sollte dem Residenztheater in München als Einschreibesendung übermittelt werden.
Ein Sonderkündigungsrecht tritt nur in dem Falle ein, wenn das Residenztheater nach Ablauf der Kündigungsfrist vertragliche ?nderungen vornimmt, die beispielsweise eine Minderung der Leistung oder eine Erhöhung des Preises mit sich bringen. In einem solchen Fall hat der Kunde das Recht, auch außerhalb der vorgegebenen Kündigungsfrist das Abo zu lösen. Die Sonderkündigung muss in schriftlicher Form verfasst werden und man sollte in dem Schreiben auch den Kündigungsgrund klar herausstellen.
Hat man das Abo beim Residenztheater gekündigt, gilt es unter Umständen auch noch andere Regelungen zu treffen. Oft wird als Form für die Bezahlung von Abonnements für das Residenztheater in München eine Einzugsermächtigung gewählt. Bei diesem Verfahren ermächtigt der Kunde das Residenztheater, in bestimmten Abständen einen fesgesetzten Betrag zur Bezahlung des Abonnements vom Konto des Kunden abzubuchen. Viele Kunden nehmen an, dass diese Einzugsermächtigung mit dem Kündigen des Abos automatisch erlischt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Rechtlich gesehen sind die Einzugsermächtigung und das Abonnement zwei von einander unabhängige Verträge. Deshalb sollte man auch daran denken, wenn man das Abo kündigt, zur gleichen Zeit auf der Bank auch die Einzugsermächtigung löschen zu lassen.