Regensburger Verkehrsverbund
Kündigungsadresse:
Regensburger Verkehrsverbund
Hemauerstr. 1
93047 Regensburg
Telefon: | 0941-601 28 88 |
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Fax: | |
Email: | kuz@rvv.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Regensburger Verkehrsverbund
In welcher Form muss ich das Abo kündigen?
Wann kann ich kündigen?
Gibt es Sonderkündigungsrechte?
Abo beim Regensburger Verkehrsverbund
Beim Regensburger Verkehrsverbund lassen sich verschiedene Abo-Verträge abschließen. So gibt es beispielsweise ein Abo für Schüler aber auch das Jobticket für Berufstätige. Weitere Angebote sind auf der Homepage des Regensburger Verkehrsverbunds jederzeit für Sie abrufbar.
Obwohl die Abo-Angebote vielfältig und für verschiedene Bedürfnisse ausgelegt sind, sehen die Kündigungsmodalitäten für alle Abo-Verträge gleich aus. Die im folgenden vorgestellten Kündigungsmodalitäten gelten somit für alle Nutzer eines Abos unabhängig von der genauen Art des Abos.
In welcher Form muss ich das Abo kündigen?
Das Abo lässt sich recht bequem mit Hilfe eines Vordrucks kündigen. Diesen Vordruck erhalten Sie in der Geschäftsstelle oder auf der Homepage des Regensburger Verkehrsverbunds. Dieser Vordruck ist für eine rechtmäßige Kündigung vollständig auszufüllen und unterschrieben an den Regensburger Verkehrsverbund zu senden. Dies kann per Post oder aber per Fax geschehen. Eine Kündigung per E-Mail oder Telefon ist nicht möglich.
Wann kann ich kündigen?
Beim Regensburgerverkehrsverbund lässt sich ein Abo grundsätzlich recht flexibel kündigen.
Wenn Sie das Abo zum Ende des Abojahres - also nach der regulären Laufzeit - kündigen möchten, ist eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zu beachten. Die Kündigung muss also sechs Wochen bevor die Laufzeit abläuft beim Regensburger Verkehrsverbund vorliegen.
Möchten Sie das Abo kündigen, bevor die Regellaufzeit abgelaufen ist, stellt dies kein Problem dar. Das Abo lässt sich zum Ende eines jeden Kalendermonats hin kündigen. Hierbei beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen - das Formular muss also zwei Wochen vor Monatsende beim Verbund angekommen sein. In diesem müssen Sie beachten, dass überzählige Karten an den Verbund zurückgegeben werden müssen, damit die Kündigung auch wirksam wird.
Gibt es Sonderkündigungsrechte?
Nein, beim Regensburger Verkehrsverbund gibt es für die Abos keine Sonderkündigungsrechte. Dies liegt vor allem daran, dass die Kündigung bereits von Haus aus sehr flexibel ist. Da das Abo zu jedem Monatsende hin ohne Komplikationen aufgekündigt werden kann, stellt ein Umzug oder ähnliche Lebensumstände kein Problem dar und Sonderkündigungsrechte sind somit nicht wirklich von Nöten.
Sollten Sie weitere Fragen zur Kündigung Ihres Abos haben, steht Ihnen das Service-Zentrum des Regensburger Verkehrsverbunds sicherlich gerne zur Verfügung. Sie können dort telefonisch Ihre Fragen stellen oder auch persönlich auf der Geschäftsstelle vorstellig werden (diese befindet sich direkt in Gehnähe zum Hauptbahnhof).
Da ich vor etwa 2 Jahren keinen Grund mehr darin sah weiter Mitglied im Regensburger Verkehrsbund zu sein, war meine Kündigung meiner Mitgliedschaft die logische Konsequenz. Ich nahm den klassischen Weg per Post. Dies funktionierte einwandfrei. Ich bekam zwar noch ein Schreiben, dass Sie mein Austreten bedauern, aber dieses ignorierte ich. Also insgesamt positiv!