Pirmasenser Zeitung
Kündigungsadresse:
Pirmasenser Zeitug
Schachenstraße 1
66954 Pirmasens
Telefon: | 06331/80050 |
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Fax: | 06331/8005-35 |
Email: | verlag@pirmasenser-zeitung.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Pirmasenser Zeitung
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Die Pirmasenser Zeitung Kündigungsfrist beträgt immer zwanzig Tage. Dies bedeutet, dass wenn, der Vertrag zum Beispiel Ende Dezember 2015 endet, muss die Kündigung spätestens am 10. Dezember 2015 bei der Pirmasenser Zeitung eingehen. Es empfiehlt sich die schriftliche Kündigung schon vorher abzuschicken, damit auch alles klappt. Abbestellungen des Zeitungs-Abonnements können zudem nur zum Ende des Quartals getätigt werden und müssen mindestens sechs Wochen vorher schriftlich beim Verlag der Pirmasenser Zeitung vorliegen. Ein Kündigungsschreiben kann folgenden Text beinhalten:
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen Vertrag 12345 fristgerecht.. Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung in schriftlicher Form zu, mit Angabe, wann der Vertrag beendet ist. Die Kündigung des Pirmasenser Zeitungs- Abonnements muss schriftlich erfolgen. Die Kündigung kann entweder mit der Post, per Fax, oder per E-Mail versendet werden.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Bei der Pirmasenser Zeitung gibt es keine Sonderkündigungsfristen, außer es handelt sich um ein Probeabo oder um ein befristetes Abo. In beiden Fällen endet das Abo automatisch nach Ende der Laufzeit. Der Leser verpflichtet sich während der Vertragslaufzeit die Pirmasenser Zeitung zu bezahlen und kann diese erst abbestellen, wenn der Vertrag zu Ende ist. Eine offizielle Sonderkündigungsfrist gibt es nicht. Sollte jedoch ein Abonnent in finanzielle Schwierigkeiten geraten, kann in einzelnen Fällen und mit ausführlicher Begründung, sowie mit schriftlichen Nachweis über die wirtschaftliche Situation des Lesers eine Ausnahme gemacht werden.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?
Nachdem die fristgerechte Kündigung bei der Pirmasenser Zeitung eingegangen ist, wird sie bearbeitet und eine Kündigungsbestätigung in schriftlicher Form erstellt. Dieses schreiben geht dem Leser auf Postweg innerhalb von zwei Wochen zu. Wurde per E-Mail gekündigt, erfolgt innerhalb von 48 Stunden eine Bestätigung der Kündigung ebenfalls per E-Mail.
Erlöscht mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Mit der Kündigung des Abos der Pirmasenser Zeitung erlischt die bei Vertragsabschluss erteilte Einzugsermächtigung nicht automatisch. Diese muss im Kündigungsschreiben mit dem Satz: "Gleichzeitig widerrufe ich die bei Ihnen vorliegende Einzugsermächtigung" separat aufgeführt gekündigt werden.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Der Abonnement der Pirmasenser Zeitung hat das Recht innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen seinen
Vertrag zu widerrufen. Die Frist des Widerrufs beträgt vierzehn Tage und begonnt von dem Tag an, an dem der Leser oder ein vom Vertragsinhaber genannter Dritter, die erste Zeitung angenommen hat,beziehungsweise durch eine eindeutige Erklärung über den Widerruf belehrt worden ist. Um die Widerrufsfrist zu wahren, reicht es aus, eine schriftliche Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an den Verlag zu senden.