OSTSEE-ZEITUNG
Kündigungsadresse:
OSTSEE-ZEITUNG GmbH & Co. KG
Richard-Wagner-Straße 1a
18055 Rostock
Telefon: | +49 (0381) 365-0 |
---|---|
Fax: | 0381/38303018 |
Email: | kundenservice@ostsee-zeitung.de |
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14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei OSTSEE-ZEITUNG
Wenn man ein Abonnement bei der Ostsee-Zeitung hat und dieses nicht mehr benötigt, dann ist es sicherlich sinnvoll, wenn man das Abo kündigt. Schließlich fallen sonst nur weitere Kosten an, die man sich auch sparen kann. Jedoch unterliegen die meisten Kündigungen immer speziellen Formalien, die unbedingt eingehalten werden sollten. Auch bei der Ostsee-Zeitung müssen gewisse Dinge bei der Kündigung beachtet werden, worunter auch insbesondere die Berücksichtigung der Kündigungsfrist fällt.
Wie muss gekündigt werden?
Die Kündigung hat in der Regel schriftlich zu erfolgen. Darin enthalten sollte auch die Kundennummer sein, damit Bearbeitung der Kündigung für die Ostsee-Zeitung auch erleichtert wird und die Zuordnung zum richtigen Abonnenten erfolgen kann. Zudem sollte die Kündigung per Post an die Ostsee-Zeitung geschickt werden. Eine E-Mail wird nämlich regelmäßig nicht als richtige Kündigung angesehen.
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Wie bei vielen anderen Verträgen, muss auch bei einem Abonnement der Ostsee-Zeitung mit einer bestimmten Frist gekündigt werden, sofern nicht eine vereinbarte Laufzeit besteht. Denn ist die Laufzeit mit einem richtigen Ende versehen, dann endet das Abo zu dem Datum automatisch. Falls man jedoch ein Abonnement mit einer befristeten Klausel besitzt und somit eine Mindestlaufzeit hat, dann wird die Kündigung erst mit Ablauf der Befristung gültig. Im Normalfall ist das Abo jedoch unbefristet, sodass bis spätestens zum ersten des Monats gekündigt werden muss, wenn die Kündigung zum Folgemonat erfolgen soll. Allerdings gilt diese Frist nur für die Printversion der Ostsee-Zeitung. Bei einem E-Paper Abonnement kann bis zum 20. eines Monats gekündigt werden, wobei das Abonnement dann zum Ende des Folgemonats endet. Salopp gesagt, muss etwa 1,5 Monate vorher gekündigt werden, bis das E-Paper Abo dann endet.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Eine richtige Sonderkündigungsfrist gibt es bei der Ostsee-Zeitung für ein Abonnement der Printversion nicht. Jedoch kann eine Sonderkündigung nach Ermessen des Verlages dennoch gewährt werden. Im Falle eines Falles sollte man sich daher mit der Ostsee-Zeitung in Verbindung setzen. Hat man jedoch ein E-Paper Abonnement, so gibt es immer ein Recht zur Sonderkündigung, insofern die Bezugspreise erhöht werden. In diesem Fall darf der Abonnent kündigen, auch wenn die Mindestlaufzeit noch nicht erreicht ist. Das Abonnement endet dann mit dem Tag, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt. Darüber hinaus besteht bei dem E-Paper Abonnement jedoch kein festgelegtes Sonderkündigungsrecht.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?
Eine Kündigungsbestätigung durch die Ostsee-Zeitung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen nachdem die Ostsee-Zeitung das Kündigungsschreiben erhalten hat. In der Kündigungsbestätigung sind dann nochmals die erforderlichen Daten aufgeführt, insbesondere der Zeitpunkt, an dem das Abonnement endet.
Erlischt mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Mit der Beendigung des Abonnements, egal, ob in der Printversion oder in der E-Paper-Version, endet die Einzugsermächtigung automatisch. Denn sobald kein Abonnement mehr besteht, ist auch kein vertragliches Verhältnis mehr vorhanden. Damit erlischt in diesem Moment auch die Einzugsermächtigung.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Der Abonnementvertrag mit der Ostsee-Zeitung kann innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss widerrufen werden. Das entspricht den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Widerruf ist an die Ostsee-Zeitung in schriftlicher Form zu richten und braucht keine Gründe beinhalten. Zudem kann der Widerruf auf allen schriftlichen Wegen (E-Mail, Brief, Fax) erfolgen.