Oper Frankfurt
Kündigungsadresse:
Oper Frankfurt
Untermainanlage 11
60311 Frankfurt am Main
Telefon: | 069 / 212 37000 |
---|---|
Fax: | 069 - 212 37 330 |
Email: | info@oper-frankfurt.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Oper Frankfurt Verträge kündigen
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Oper Frankfurt
Die Alte Oper Frankfurt ermöglicht seinen Kunden ihr Abonnement zu kündigen, jeweils zum 11. Mai, da sonst der Abonnement Vertrag automatisch über die nächste Spielzeit weiterläuft. So hat der Kunde die Möglichkeit so früh wie möglich die Kündigung an die Alte Oper Frankfurt zu senden. Von Vorteil ist, wenn die Kündigung zum 11. Mai mindestens vier Wochen vorher versendet wird. Damit ist gesichert, dass man nicht die nächste Spielzeit unfreiwillig weiter abonniert. Das bereits bezahlte Geld wird dem Kunden zurückgezahlt. Die Kündigung ist formlos unter Angabe der Kundenummer und der Platznummer an die Alte Oper Frankfurt zu senden. Dabei stehen die Möglichkeiten des Postweges zur Verfügung, das Formular der Internetseite oder ein Fax.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Die gesetzlichen Sonderkündigungsfristen stehen den Kunden zur Verfügung. Diese können aufgrund des Todes des Abonnenten, durch Umzug oder Preiserhöhungen ohne vorherige Mitteilung genutzt werden. In der Regel stehen hierfür 14 Tage zur Verfügung. Ebenso gilt hier unter Angabe der Gründe eine Mail durch das vorgegebene Formular zu versenden, eine Kündigung auf dem Postweg oder auch per Fax. Die Sonderkündigungsfrist gilt aber nur für die angegebenen Gründe und kann für nichts anderes angewendet werden. Ansonsten ist eine reguläre Kündigung möglich.
Wie lange dauert es bis eine Kündigungsbestätigung eintrifft?
Hat man sein Abonnement mit der Oper Frankfurt gekündigt, dann dauert es, je nach dem mit was die Kündigung verschickt wurde, zwischen 1 bis 5 Tage. Sollte keine Bestätigung eingetroffen sein, hat man die Möglichkeit sich telefonisch mit der Oper Frankfurt in Verbindung zu setzen und nach dem Verbleib zu Fragen und gegebenenfalls um eine Zusendung der Kündigungsbestätigung zu bitten. Dies gilt für die Sonderkündigungsfristen wie auch die reguläre Kündigung.
Erlischt mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
In der Abonnement Kündigung an die Oper Frankfurt ist der Vermerk bei einer erteilten Einzugsermächtigung mit einzubringen, damit die Einzugsermächtigung mit der Kündigung gelöscht werde kann. Somit hat der Kunde etwas in der Hand, falls es doch noch einmal zu einer Abbuchung kommen sollte. Ist dies der Fall, dann hat der Kunde das Recht diese Abbuchung rückgängig zu machen. Aber auch eine Forderung an die Oper diese Buchung wieder rück zu überweisen ist eine Möglichkeit. So kann der Kunde sein Geld wieder zurückholen.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Das Widerrufen eines abgeschlossenen Vertrags ist nach Abschluss des Vertrages innerhalb von 14 Tagen möglich. Dabei kann der Kunde ohne Angabe von Gründen eine Stornierung des Vertrages fordern. Wie immer sollten aber innerhalb dieser 14 Tage eventuelle Lieferungen wieder an die Oper Frankfurt geschickt werden. Die Oper Frankfurt verpflichtet sich, das bereits bezahlte Geld an den Kunden zurück zu schicken, auf demselben Weg, wie es für die vorangegangene Transaktion gewählt wurde. Die Oper Frankfurt hat aber das Recht, die Zahlung solange einzubehalten, bis die Ware zurückgeschickt worden ist. Bei Eintreffen der Ware hat die Oper Frankfurt 14 Tage Zeit, um das Geld zu überweisen. Mit dieser Aktion ist der Widerruf gültig und die Kündigung vollzogen. Der Kunde hat aber die Möglichkeit jederzeit und zu einem anderen Zeitpunkt ein neues Abonnement abzuschließen.