Oldenburgische Landesbank
Kündigungsadresse:
Oldenburgische Landesbank AG
Stau 15/17
26122 Oldenburg
Telefon: | (0441) 221-0 |
---|---|
Fax: | (0441) 221-1457 |
Email: | olb@olb.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Oldenburgische Landesbank
Oldenburg gefällt schon wegen den wunderschönen, alten Häusern. Vom Krieg nicht zerbombt und nachweislich mit gutem Durchschnittseinkommen - der Oldenbuger lebt gut und nobel. Und er trägt sein Geld auf die Bank. Die natürlich in einem ebenso wunderschönen, alten Gebäude untergebracht ist und das Geld gut verwaltet. Trotzdem wurden Organisationsstrukturen im altehrwürdigen Gebäude neu aufgestellt. Für genügend Geldautomaten wurde gesorgt, an denen man Geld nicht nur ausbezahlt bekommt - nein fortschrittlich kann man seine Euro auch am Automaten gleich einzahlen. Die Heller sollen ja arbeiten, nicht beim Bankkunden daheim brach liegen.
Der Geschäftskundenbereich der Oldenburgischen Landesbank (OLB) nimmt einen großen Raum ein - aber auch Privatkunden werden gut bedient. Eine guter Internetauftritt vermittelt Transparenz, auch die Kündigungsrechte der Kunden werden in den AGBs explizit aufgeführt. In Abschnitt 18 wird zuerst einmal pauschal ausgeführt, dass der Kunde jederzeit kündigen kann. Einschränkung: eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung wurde vereinbart. Aber auch dafür gibt es eine Lösung, wie Abschnitt 2 ausführt: wenn eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregel vereinbart wurde, kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Weiterführung der Geschäftsbeziehungen mit der Oldenburgischen Landesbank (OLG) unmöglich werden lässt.
Für die Kündigungsrechte der Bank gibt es dann in den AGBs viele Möglichkeiten:
Die OLG kann kündigen, grundsätzlich jederzeit. Es gibt eine Kündigungsfrist, bei der die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen muss. Zahlungsdienstrahmenverträge und Depots haben eine zweimonatige Kündigungsfrist.
Auch unbefristete Kredite kann die Bank jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Bei der Kündigung duch die Oldenburger Landesbank (OLB) werden auf die berechtigte Belange des Kunden Rücksicht genommen. Und die Bank untersteht dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Sie kann also Sonderregelungen für die Kündigung eines Darlehensvertrags nur im Rahmen des BGB aussprechen. Somit ist der Willkür ein Riegel vorgeschoben. Der Kunde nimmts dankend zur Kenntnis.
Klare Aussage der Oldenburgischen Landesbank gibt es, wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat. Das beste Beispiel dafür ist, wenn der Oldenburger Hofbesitzer seine Wiese der Bank als beste Torfqualität verkauft hat, wo allenfalls ein paar Gräser auf Sand wachsen. Dann wird es für den Kunden äußerst unangenehm - er muss gehen und das noble Haus verlassen.
Eigentlich undenkbar in dieser honorigen Gegend. Besucher Oldenburgs, die die schönen Geschäfte genießen und einen Ausflug in die abwechslungsreiche Umgebung machen, bekommen von solch akribischen Gedanken nichts mit. In der Weite der Landschaft und der Schönheit der großen Gehöfte gehen solche Gedanken an den schnöden Mammon völlig unter.
Und der Oldenburger selbst kennt sich in Geldangelegenheiten sowieso bestens aus. Egal, wo er wohnt.