ÖAMTC - Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touringclub
Kündigungsadresse:
Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖAMTC)
Schubertring 1-3
1010 Wien
Telefon: | +43 (0)1 711 99 0 |
---|---|
Fax: | +43 (0)1 711991482 |
Email: | infomanagement(at)oeamtc.at |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei ÖAMTC - Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touringclub
Welche Fristen müssen bei einer Kündigung beachtet werden?
Was ist mit Sonderkündigungsmöglichkeiten?
Vertrag beim ÖAMTC kündigen - Informationen
Wer auf der Suche nach einem guten und zuverlässigen Schutz auf Österreichs Straßen ist, sollte über eine Mitgliedschaft beim ÖAMTC nachdenken. Hinter diesen 5 Buchstaben steckt der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touringclub. Wie der Name bereits verrät, bietet dieser Verein einen guten Schutz für alle die mit dem Auto, dem Motorrad aber auch mit dem Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Hier ein kleiner Auszug aus dem Leistungspaket: Pannenhilfe, Rechtshilfe und Interessenvertretung, Reiseservice und Beratung, Versicherungsservice, Clubkarte, Clubmagazin und vieles mehr.
Der Mitgliedsbeitrag für den ÖAMTC ist jährlich im Voraus zu entrichten.
Grundsätzlich möchten die meisten, die sich für eine Mitgliedschaft interessieren, vorher die Optionen für einen Austritt überprüfen. Deshalb folgen nun ein paar Informationen zur Beendigung der Mitgliedschaft beim ÖAMTC.
Wie kann ich einen abgeschlossenen Vertrag beim Österreichischen Automobil-, Motorrad-und Touringclub (ÖAMTC) kündigen?
Die Kündigung erfolgt schriftlich auf dem Postweg an das Generalsekretariat des ÖAMTC. Die postalische Adresse lautet: ÖAMTC, Schubertring 1-3, 1010 Wien
Welche Fristen müssen bei einer Kündigung beachtet werden?
Grundsätzlich gilt, dass ein Versicherungsjahr ein Kalenderjahr darstellt.
Die Kündigung der Mitgliedschaft wird zum Ende des Kalenderjahres rechtswirksam, wenn die Abmeldung oder Kündigung, schriftlich, bis spätestens 30. September des gleichen Jahres beim Generalsekretariat des ÖAMTC eingegangen ist. Wenn die Mitgliedschaft nicht zum 1. Januar eines Jahres begonnen hat, dann liegt ein sogenanntes „gleitendes Mitgliedschaftsjahr“ vor. Der Austritt wird dann sinngemäß mit Ende der jeweiligen Beitragsperiode rechtswirksam, allerdings nur wenn die Kündigung 3 Monate vor Ende des gleitenden Mitgliedschaftsjahres eingegangen ist.
Was ist mit Sonderkündigungsmöglichkeiten?
Einzelmitglieder haben kein Sonderkündigungsrecht.
Anders sieht das beim ÖAMTC aus. Dieser kann Mitglieder ohne Einhaltung von Fristen streichen. Dafür müssen aber besondere Gründe vorliegen. Wenn zum Beispiel Mitgliedsbeiträge oder andere finanzielle Forderungen nicht entrichtet wurden und das Mitglied zweimal schriftlich dazu aufgefordert wurde, kann es zu einer Streichung kommen. Weitere Gründe sind: die grobe Verletzung der Vereinssatzung oder die Gefährdung des Ansehens des Vereins. Sollte es zu einer Streichung gekommen sein wird das Mitglied schriftlich darüber informiert. Dann besteht immer noch die Möglichkeit Widerspruch gegen die Streichung einzureichen. Dieser muss allerdings spätestens 2 Wochen nach Eingang der schriftlichen Streichung beim Regionsdirektorium eingehen.
Beim ÖAMTC konnte ich ganz einfach austreten, nachdem ich die Mitgliedschaft nicht mehr in Anspruch nehmen wollte. Meinen Austrittsgesuch, also eine Kündigung der Mitgliedschaft, musste ich nur fristgerecht und schriftlich einreichen. Diese Kriterien scheinen aber normal zu sein, denke ich jedenfalls. Ich bekam vom ÖAMTC auch ein Schreiben, dass mein Austritt nun bestätigt sei und die Mitgliedschaft somit zum 31.12. enden würde. Dass es so leicht und schnell gehen würde, hätte ich nicht gedacht. Also der Service war ziemlich gut.