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40213 Düsseldorf
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14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei NRW.BANK
Die NRW Bank ist der Förderer von Mittelstand und Unternehmen in Nordrhein Westfalen. Ebenfalls wird durch diese Bank der private Wohnungsbau gefördert und vorangetrieben. Es erfolgt in der Regel eine Ausleihung von Finanzierungsmitteln in Form von Krediten.
In der Kündigung sind zwei Kreditarten zu unterscheiden. Zum einen gibt es den Kredit gegen nicht grundpfandrechtliche Sicherheiten. Diese Sicherheiten können Bürgschaften oder ähnliches sein. Bei diesen Krediten ist die Kündigungsfrist sechs Monate. In dieser Zeit kann der Kredit regelmäßig aufgekündigt werden. Nach den sechs Monaten erfolgt der Barausgleich des Saldos und die Vereinbarung ist erloschen.
Bei allen grundpfandrechtlich gesicherten Krediten die die Überzahl der Ausleihungen ausmacht ist die Kündigungsfrist anders. So lange die Zinsgarantie läuft ist die Kündigung ausgeschlossen. Nur bei einer ausgelaufenen Zinsgarantie besteht die Möglichkeit der Kündigung der Vereinbarung. Hierbei ist wiederum die Frist von sechs Monaten einzuhalten bis die Kündigung wirksam wird. Oftmals kann ein variables Darlehen aber aus Kulanz einfach zurück gezahlt werden.
Im Rahmen der Kreditverträge wurde von allen Kunden das Sepa Lastschriftmandat unterzeichnet. Dieses erlischt hier direkt und muss nicht nochmals getrennt aufgekündigt werden. Die NRW Bank wird nach Eingang der Kündigung der Darlehensvereinbarung direkt eine Bestätigung versenden damit die Rechtssicherheit bestätigt wird. Hier ist die Bank als verlässlicher Partner bekannt. Dabei reicht die Kündigung der Vereinbarung in Form einer Mail oder eines Schriftstückes aus, eine Sendung per Einschreiben ist nicht notwendig.
Wer einen Neuvertrag mit der NRW Bank abschließt genießt unter gewissen Umständen ein Wiederrufsrecht. Dieses Recht zum wiederruf eines Darlehensvertrages ist für Verbraucher vorgesehen. Daher muss zunächst festgestellt werden ob der Darlehensnehmer Verbraucher oder Unternehmer ist. Insofern ein Verbraucherdarlehen vorliegt besteht die Möglichkeit des Darlehen nach Unterzeichnung noch 14 Tage zu wiederrufen. Dies geht sogar ohne Angabe von Gründen. Nachdem dieses Frist die für Unternehmer leider nicht gilt verstrichen ist, wird der Vertrag uneingeschränkt gültig und ein Wiederruf ist nicht mehr möglich.
Wer dann dennoch aus der Vereinbarung wieder heraus will hat in diesem Fall eine Nichtabnahmeentschädigung zu zahlen. Diese wird fällig insofern das Darlehen noch nicht abgerufen wurde. Sie ist auch anwendbar auf Teilbeträge. Wenn das Darlehen bereits abgerufen wurde ist die Nichtabnahmeentschädigung nicht mehr das richtige Rechtsmittel. Es handelt sich dann um die Vorfälligkeitsentschädigung. Diese ist betragsmäßig ähnlich aber nicht gleich. Sie dient dazu den Zinsverlust der Bank über die Restlaufzeit auszugleichen. Es gibt zwei Berechnungsmethoden die angewendet werden können. Meistens nimmt die Bank hier die für den Kunden vorteilhaftere Methode an.