Neue Verlagsgesellschaft
Kündigungsadresse:
Neue Verlagsgesellschaft GmbH
Marlener Straße, 4
77656 Offenburg
Telefon: | 0781 8401 |
---|---|
Fax: | 0781 846385 |
Email: | kundenservice@burdadirect.de |
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14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Neue Verlagsgesellschaft
Wer sich in der Fußgängerzone oder an der Haustür von geschickten Werbern davon überzeugen lassen hat, ein Zeitschriftenabo beim Verlag Neue Verlagsgesellschaft abzuschließen und feststellt, dass er die Zeitschrift eigentlich gar nicht lesen will, weil der Inhalt den persönlichen Interessen nicht gerecht wird, stellt sich die Frage, wie das Abonnement schnellst möglichst beendet werden kann. Damit ein Abo Vertrag beim Unternehmen Neue Verlagsgesellschaft rechtssicher beendet werden kann, müssen vom Abonnenten mehrere Details berücksichtigt werden. Soll ein bereits länger laufender Abo Vertrag beim Verlag Neue Verlagsgesellschaft fristgerecht gekündigt werden, müssen als Erstes die Mindestlaufzeit des Vertrages sowie die Kündigungsfrist herausgefunden werden, um den Zeitpunkt, ab dem die Kündigung wirksam wird, zu ermitteln. Diese relevanten Informationen können dem Vertrag entnommen werden.
Für fast alle mit dem Anbieter Neue Verlagsgesellschaft abgeschlossenen Aboverträge wird vertraglich eine Mindestlaufzeit vereinbart. Diese muss eingehalten werden, falls das Abo durch eine Kündigung beendet werden soll. Je nachdem, welche Zeitschrift aus dem Verlag abonniert wurde, kann die Mindestlaufzeit für das Zeitschriftenabo variieren. Für die meisten Zeitschriften des Unternehmens Neue Verlagsgesellschaft beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate. Die vereinbarte Mindestlaufzeit ist im Vertrag angegeben.
Nachdem durch einen Blick in den Abovertrag der exakte Endtermin für das Zeitschriftenabo errechnet wurde, also der Zeitpunkt, an welchem der Abovertrag frühestens gekündigt werden kann, muss des Weiteren noch die Kündigungsfrist berücksichtigt werden. Diese variiert zwischen den verschiedenen Zeitschriften ebenfalls und kann zwischen bis zu 3 Monate betragen. Für den Abonennten bedeutet dies, dass die Kündigung an das Unternehmen Neue Verlagsgesellschaft 1 bis 3 Monate vor dem gewünschten Kündigungstermin abgesendet werden muss. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, wird diese nicht berücksichtigt und in häufig verlängert sich das Abo automatisch um weitere 12 Monate. Wer bereits lange vor Ende der Vertragslaufzeit weiß, dass er die Zeitschrift nicht weiter lesen möchte, sollte bereits zu diesem Zeitpunkt kündigen, damit der Termin nicht in Vergessenheit gerät.
Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen besteht für Abonnenten des Verlags Neue Verlagsgesellschaft die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Bei dieser Kündigungsform muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Das Recht zur Sonderkündigung besteht beim Verlag Neue Verlagsgesellschaft beispielsweise dann, wenn während der Vertragslaufzeit der Preis für die Zeitschrift erhöht wird. Unabhängig von der Kündigungsart muss eine Kündigung immer in schriftlicher Form (Brief, Fax, E-mail) vorgenommen werden. Da eine beim Vertragsabschluss erteilte Bankeinzugsermächtigung nicht ebenfalls durch die Kündigung des Vertrages unwirksam wird, muss diese im Kündigungsschreiben gesondert werden. Ein Satz ist dafür in der Regel ausreichend. Nach Eingang der Kündigung beim Verlag wird in der Regel zeitnah eine Bestätigung der Kündigung und des Kündigungstermins vom Verlag per Brief, E-Mail oder Telefax versendet. Die Kündigungsbestätigung sollte zusammen mit den Vertragsunterlagen gut aufbewahrt werden, damit im Falle eines Rechtstreits die Kündigung bewiesen werden kann.
Wer sich am Telefon oder an der Haustür dazu überreden lassen hat, eine Zeitschrift beim Verlag Neue Verlagsgesellschaft zu abonnieren, kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne die Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist widerrufen. Ein Widerrufsrecht gibt es auch für Abos, deren Kosten bis zum ersten Kündigungstermin die Summe von 200 Euro übersteigen.