Nassauische Sparkasse
Kündigungsadresse:
Nassauische Sparkasse
Rheinstraße 42 - 46
65185 Wiesbaden
Telefon: | 0611/364-0 |
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Fax: | 0611/36404839 |
Email: | info@naspa.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Nassauische Sparkasse
Die Nassauische Sparkasse steht den Kunden bei allen Fragen rund um die Verträge zur Verfügung. Hier versteht man sich auf die Belange und wird all diese Fragen hoffentlich zur Zufriedenheit klären können. Bei der Nassauischen Sparkasse können Verträge über ein neues Konto oder auch solche, die bestimmte Versicherungen betreffen abgeschlossen werden. Nun kann es vorkommen, das einer dieser Verträge auch gekündigt werden soll. Das muss dann mit einem Kündigungsschreiben geschehen. Bei den einzelnen Verträgen sollte sich aber genau alles durchgelesen werden. Die Dauer des Vertrages spielt eine große Rolle und natürlich auch ob dieser Vertrag aus einem bestimmten Grund gekündigt werden soll. Nun geht es in erster Linie um ein Konto bei der Nassauischen Sparkasse. Soll dieses Konto gekündigt werden, so ist die persönliche Vorsprache unerlässlich. Der Kunde muss sich mit einem Berater in Verbindung setzen um das Konto kündigen zu können. Damit kommen aber keine weiteren Verpflichtungen mehr auf den Kunden zu. Das Konto lässt sich in der Regel schnell kündigen. Es kann sein, das noch eine Abschlussgebühr erhoben wird, dies ist aber völlig normal und muss auch so sein.
Die Kündigungsfristen
Bei der Auflösung eines Kontos finden sich keinerlei Kündigungsfristen. Dieses Konto kann sofort gekündigt werden. Auch ein Kündigungsgrund ist nicht erforderlich. Anders verhält es sich aber mit einer Versicherung, die über die Sparkasse abgeschlossen worden ist. Hier kann es zu Kündigungsfristen von einem Monat bis zu drei Monaten kommen. Dies ist aber mit der Voraussetzung bedacht, das die Kündigung fristgerecht erfolgt. Wer einfach einen solchen Vertrag kündigt und hierbei zu spät ist, sollte wissen, das sich der Vertrag auch verlängern kann. Daher ist es wichtig, eine solche Kündigung immer rechtzeitig abzusenden.
Die Sonderkündigungsfristen
Hier muss zunächst geklärt werden, was eine Sonderkündigung ist. Es ist kein Sonderkündigungsgrund, wenn der Vertragsnehmer die Kosten nicht mehr abdecken kann, die für den Vertrag anfallen. Ein solcher Grund kann das Versterben des Vertragsnehmers sein. In diesem Fall gibt es aber keine Sonderkündigungsfristen. Der Kunde oder ein Angehöriger sollte dann so schnell wie nur möglich reagieren und damit Folgekosten vermeiden. Damit ist alles rechtlich abgesichert und vor allem unter Dach und Fach.
Die Kündigungsbestätigung
Bei der Nassauer Sparkasse wird in der Regel immer eine solche Bestätigung ausgestellt. Diese wird den Kunden auf dem postalischen Weg erreichen und ist wichtig für das weitere Vorgehen. Die Bestätigung ist ein sehr wichtiges Dokument, das nicht unterschätzt werden sollte. Damit ist der Kunde auf jeden Fall immer abgesichert und weiß alles wichtige. Vor allem sollte in der Bestätigung natürlich stehen, ab wann der Vertrag gekündigt wird.
Die Einzugsermächtigung
Bei einem solchen Vertrag wird auch eine Verpflichtung zur Zahlung eingegangen. In der Regel ist auch die Einzugsermächtigung von der Kündigung betroffen. Wer einen solchen Vertrag kündigt, sollte keine weiteren Kosten mehr damit haben. Es dürfte kein Geld mehr abgebucht werden.
Das Widerrufsrecht
Wer ein Konto abschließt muss auch wissen, das es in Deutschland das Widerrufsrecht gibt. Davon sind vor allem Verträge betroffen. Bei einem Widerrufsrecht kommt es auf die Einzelheiten an. Dieses kann jeder nutzen und auch sofort davon Gebrauch machen.