Münchner Volkstheater
Kündigungsadresse:
Münchner Volkstheater GmbH
Brienner Str. 50
80333 München
Telefon: | +49 / 89 / 52355 - 0 |
---|---|
Fax: | +49 / 89 / 52355-39 |
Email: | theater@muenchner-volkstheater.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Münchner Volkstheater
Das Münchner Volkstheater bietet seinen Kunden und Interessenten viele unterschiedliche Veranstaltungen an, die rund um die Theaterbesuche gehen können. Bei einem solchen Theater geht es vorwiegend um den Spaßfaktor. Dabei ein Abo abzuschließen ist nicht möglich. Auch eine Mitgliedschaft ist für einen normalen Kunden vollkommen ausgeschlossen. Einzig Theaterschecks sind hier möglich. Bei diesen Schecks handelt es sich um eine Vergünstigung für den Kunden um die Vorstellungen besuchen zu können. Dabei kommt es aber darauf an, sich auch an die Einzelheiten zu halten. Die Schecks können dann zu einer Vorstellung der eigenen Wahl eingereicht werden und sind sogar auf andere Personen übertragbar. Wer jemandem also eine Freude machen möchte und einen tollen kulturellen Anlass verschaffen möchte, kann einen solchen Scheck auch übertragen.
Die Kündigungsfristen
Beim Münchner Volkstheater findet sich die Möglichkeit in einem Onlineshop Karten zu reservieren. Hierbei handelt es sich um eine Vorbestellung einer bestimmten Anzahl von Karten und diese sollten auch eingelöst werden. Die Kündigungsfristen entfallen bei diesem Theater, denn es handelt sich nicht um ein Abo, das abgeschlossen wird. Der Kunde kann jederzeit seinen Wunsch nach einer Vorstellung erfüllen und muss nichts weiter einhalten um diese auch aufsuchen zu können. Natürlich kann es auch sein, das die Vorstellung doch nicht aufgesucht werden kann. Dann sollte das Übertragen der Karte eine Option sein.
Die Sonderkündigung
Auch eine Sonderkündigung muss nicht vorgenommen werden. In der Regel ist es so, das diese Kündigung vollkommen unnötig ist. Eine solche Karte für das Volkstheater wird immer ziemlich kurzfristig gekauft. Daher sollte auch die Sonderkündigung und ihre Fristen völlig egal sein. Hier ist es recht einfach wirklich etwas tolles zu unternehmen und damit alles richtig zu machen. Der Kunde kann sich hier wirklich sicher und gut aufgehoben fühlen. Damit wird es einfach eine tolle Veranstaltung wahrnehmen zu können. Die Sonderkündigung spielt also keine Rolle.
Wie ist das mit der Kündigungsbestätigung?
Eine Kündigungsbestätigung braucht der Kunde hier nicht. Da dieser Vertrag kurzfristig eingegangen wird und keine Mitgliedschaft zu Stande kommt, braucht auch eine solche Bestätigung nicht zu erfolgen. Sollte dennoch eine solche Mitgliedschaft angeboten werden, dann gilt es weitere Fragen umgehend zu klären. Diese Fragen sollten dann aber an der richtigen Stelle geklärt werden. Der Kunde muss immer auf der richtigen Seite sein, bei allen Fragen rund um die Theateraufführung und alles weitere. Sollten Fragen nicht beantwortet werden, dann ist immer im Vordergrund alles weitere telefonisch oder auch per E-Mail zu klären.
Einzugsermächtigung oder nicht?
Jeder Kunde kann sich auch bezüglich der Zahlungsmodalitäten informieren. Eine solche Einzugsermächtigung wird immer einmalig erteilt. Die Karten können an den Vorverkaufstellen oder auch online gesichert werden. Hier findet sich dann auch die Zahlungsart. Diese sollte immer ganz genau betrachtet werden. Es kann sehr wichtig sein, alles immer richtig zu machen und auch die Einzelheiten durch zu lesen.
Wie ist das mit dem Widerrufsrecht?
Hierüber sollte sich ebenfalls im Vorfeld schon informiert werden. Wer sich unsicher ist, ob ein solches Recht besteht, der sollte die Buchung nicht durch führen. Es kann wichtig sein, alle Fragen schon vor der Buchung zu klären um alles korrekt zu machen und sicher zu sein.