Münchner Kammerspiele
Kündigungsadresse:
Münchner Kammerspiele
Maximilianstraße 26
80539 München
Telefon: | 089 / 233 966 00 |
---|---|
Fax: | 089 / 233 966 05 |
Email: | theaterkasse@muenchner-kammerspiele.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Münchner Kammerspiele
Wenn das Abonnement gekündigt werden soll, dann ist der 30. April der Stichtag, an dem die Kündigung spätestens bei den Münchner Kammerspielen eingegangen sein muss. Sollte die Kündigung verspätet ankommen, ist es nicht mehr möglich, dass die Kündigung zum Greifen kommt. Somit wird automatisch zur nächsten Spielzeit verlängert. Darum sollte der Abonnent darauf achten, dass er die Kündigung schriftlich und ohne Angaben von Gründen auf dem Postweg oder per Fax an die Münchner Kammerspiele versendet. Wenn die Frist eingehalten wird, ist der Abonnent von allen Pflichten des Abonnements befreit. Aber dafür sollte der Zeitpunkt richtig gewählt werden.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Eine Sonderkündigungsfrist ist nur in bestimmten Fällen zu nutzen, so zum Beispiel beim Todesfall des Abonnenten, oder wenn sich die Preise erhöhen, ohne dass es dem Abonnenten vorher mitgeteilt wird. Das sind die Gründe, dass man eine Sonderkündigungsfrist nutzen kann. Aber auch diese ist schriftlich und mit Angabe der Gründe an die Münchner Kammerspiele zu senden. Die Frist von 14 Ragen ist auch hier einzuhalten. Wenn die Frist eingehalten wird und die Gründe treffend sind, ist diese Sonderkündigungsfrist zu nutzen.
Wie lange dauert es bis man eine Kündigungsbestätigung bekommt?
Die Kündigungsbetätigung wird nach Eintreffen der Kündigung zeitnah an den Abonnenten versendet und sollte nach 3-4 Tagen bei diesem eintreffen. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Kunde die Möglichkeit, sich bei den Münchner Kammerspielen zu melden und nachzufragen, ob man die Bestätigung so schnell wie möglich zusendet. In der Regel geht es dann sehr schnell und der Kunde kann die Bestätigung in Empfang nehmen.
Erlischt mit der Kündigung auch die erteilte Einzugsermächtigung?
Die Einzugsermächtigung wird immer mit einer Kündigung erlöschen und dafür sorgen, dass diese nicht mehr genutzt werden kann. Es ist aber für den Kunden kein Problem, dass er in seiner Kündigung die Löschung der Ermächtigung noch einmal dringlich erwähnt. Somit haben die Münchner Kammerspiele noch einmal eine Erinnerung, damit nicht irrtümlich eine weitere Abbuchung stattfindet und der Kunde hat eine Sicherheit, falls es zu einer Fehlbuchung seitens der Münchner Kammerspiele kommen sollte. Rechtlich kann der Kunde dann das Geld rückbuchen oder sich an die Münchner Kammerspiele wenden und diese bitten, dass das Geld zeitnah auf das Konto zurücküberwiesen wird. So haben beide Seiten eine Sicherheit, damit keine Fehler mehr passieren können.
Wie lange kann man einen Vertrag widerrufen?
Ein Widerruf ist jederzeit möglich, ab dem Tag an dem ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Widerruf ist 14 Tage gültig und in dieser Zeit sollte der Widerruf stattfinden. Der Kunde oder Abonnent hat die Verpflichtung, alle Abonnements, die er bereits erhalten hat, an die Münchner Kammerspiele zurückzuschicken. Die Lieferung sollte aber wenn möglich unversehrt sein und so erhalten sein, wie man sie auch erhalten hat. Wenn das Abonnement und die Karten bei den Kammerspielen München eingegangen sind, ist das Unternehmen seinerseits verpflichtet innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware dem Abonnenten die bisher entstandenen Kosten durch die Lieferung wie auch das Geld für das Abonnement zurück zu buchen. Dies findet in der Regel auf demselben Weg der vorangegangenen Transaktion statt.