M-net
Kündigungsadresse:
M-net Telekommunikations GmbH
Emmy-Noether-Straße 2
80992 München
Telefon: | 089 - 45200 - 0 |
---|---|
Fax: | 089 - 45200 - 45 |
Email: | info@m-net.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei M-net
Mit M-Net können Sie in und um München telefonieren und Surfen, so viel Sie wollen. Bevor es jedoch so weit ist, sollten Sie einen Vertrag mit dem Anbieter abschließen um dann auch wirklich auf Ihre Kosten zu kommen und genau richtig damit zu liegen. Bei M-Net ist vieles einfacher und es ist möglich, auch andere Verträge zu schließen. So auch für die Mobilfunknetze. Sie können sich frei entscheiden, für einen tollen Vertrag, der Ihnen und auch Ihrer Familie sicher nützlich sein wird. Nur dann können Sie sich auch freuen und darüber glücklich sein, welche Entscheidung Sie getroffen haben. Wohnen Sie in München, dann informieren Sie sich einfach über diesen Anbieter. Aber es kann auch sein, dass Sie den Vertrag kündigen wollen? Was Sie dann beachten müssen, werden Sie nun hier finden. Sie können auch viel falsch machen, bei der Kündigung. Sie sollten in erster Linie die Kündigung an die korrekte Adresse senden, um immer sicher zu gehen, das auch alles glatt läuft und gut geht. Dann sollten Sie aber auch noch andere wichtige Dinge berücksichtigen um alles richtig zu machen und die Kündigung erfolgreich verlaufen zu lassen.
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Dies kommt ganz auf Ihren Vertrag an. Schauen Sie sich diesen genau an und entnehmen Sie alle wichtigen Unterlagen daraus. Es kann somit sein, dass sie mindestens 3 Monate Kündigungsfrist in Kauf nehmen müssen, um den Vertrag korrekt zu kündigen. Aber es kann auch sein, dass die Kündigungsfrist weniger ist und damit auch eine schnelle Kündigung in Aussicht steht. Aber wie schon erwähnt, ist der Vertrag hier wirklich wichtig und sollte hin zu gezogen werden. Sollten Sie den Vertrag nicht mehr finden, kann es auch hilfreich sein, den Anbieter zu kontaktieren um diese Fragen zu klären.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Diese Fristen werden in der Regel nicht allzu oft eingeräumt. Es finden sich nur dann solche Fristen, wenn der Anschlussinhaber verstorben ist, oder auch dann, wenn dieser umzieht. Aber bei einem Mobilfunkvertrag ist das nicht der Fall. Auch daher kann sich eine persönliche Kontaktaufnahme wirklich lohnen. Diese sollte immer die oberste Priorität haben. Der Kunde wird sich damit auf jeden Fall besser fühlen.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekomme?
Diese Bestätigung muss nicht versandt werden, das ist das Wichtigste überhaupt für den Kunden. Er sollte immer wissen, dass das Unternehmen nicht verpflichtet ist, eine solche Bestätigung zu versenden und damit auch noch den Vertrag fristgerecht zu kündigen.
Erlischt mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Dies sollte schon der Fall sein. Wenn eine Kündigung erfolgt ist, wird auch kein weiterer Betrag mehr vom Konto eingezogen. Diese Gebühren werden dann ja auch nicht mehr fällig, also sollte auch die Einzugsermächtigung nicht mehr in Anspruch genommen werden. Der Inhaber der Einzugsermächtigung hat dann kein Recht mehr, Geld ab zu buchen.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Sie haben das Recht Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Dies ist in der Regel immer der Fall und wird auch bei solchen Verträgen so sein. Sie sehen also, es ist leicht den Vertrag zu kündigen.