Kreissparkasse Köln
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50667 Köln
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Kreissparkasse Köln
Gerade wenn es um Banken geht, kommen viele Fragen auf. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur bedingt eine Hilfe, wobei diese noch sehr umständlich geschrieben sind. Einfacher geht es selbstverständlich auch, gerade wenn es um gewisse Angelegenheiten geht.
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Ein Girokonto oder eine Kreditkarte können jederzeit, ohne Kündigungsfristen gekündigt werden. Dies geht formlos beim Kundenberater, oder schriftlich bei dem Kreditinstitut selbst. Bei Sparbüchern besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten, wobei einfach auch das gesamte Geld abgehoben werden kann. Dies geht dann auch, ohne die Kündigungsfristen einzuhalten. Sollten noch Versicherungsverträge oder Rentenversicherungsverträge abgeschlossen worden sein, dann müssen die Kündigungsfristen in dem jeweiligen Vertrag einzeln nachgeschaut werden. Denn hier kommt es immer auf den jeweiligen Vertrag an. Wobei bei einer zusätzlichen Rentenversicherung eine Kündigung der schlechteste Weg ist. Vielmehr sollte diese einfach stillgelegt werden. Dies bedeutet, es wird kein Geld mehr eingezahlt, allerdings auf das eingezahlte Geld gibt es immer noch Zinsen. Bei einer Kündigung wird grundsätzlich immer noch eine Bearbeitungsgebühr fällig, was dann den Betrag, der ausgezahlt wird, schmälert.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Ein Sonderkündigungsrecht tritt immer dann auf, wenn es dem Kunden unmöglich ist mit der Bank weiterhin eine Geschäftsbeziehung zu haben. Dieses Sonderkündigungsrecht kann dann jederzeit in Anspruch genommen werden, wobei dieses für normale Girokonten oder auch Kreditkarten nicht notwendig ist. Diese können jederzeit, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Doch bevor dieses Kündigungsrecht in Anspruch genommen werden kann, muss der Bank die Möglichkeit einer Änderung vorzunehmen eingeräumt werden. Erst wenn diese Frist verstrichen ist, kann von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. Dies bedeutet die gesamte Geschäftsbeziehung kann sofort und ohne Frist einzuhalten, gekündigt werden.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?
Bei der Kündigung eines Girokontos oder einer Kreditkarte ist der letzte Kontoauszug oder die letzte Abrechnung der Kreditkarte auch gleichzeitig die Kündigungsbestätigung. Bei Versicherungsverträgen wird nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung zugesandt. Beim Sparbuch wird dieses entweder durch einen Stempel mit der Aufschrift Entwertet oder Aufgelöst bestätigt. Eine andere Form beim Sparbuch ist die Lochung in Sternform. Somit ist das Sparbuch entwertet und dies ist auch gleichzeitig die Bestätigung.
Erlöschen mit der Kündigung automatisch meine erteilten Einzugsermächtigungen?
Nein, hier muss sich jeder mit den jeweiligen Vertragspartner in Verbindung setzen und diesen dann die neue Bankverbindung mitteilen. Eine Einzugsermächtigung kann von der Bank persönlich nicht geändert werden, allerdings wird keine Einlösung mehr erfolgen. Dies bedeutet die Bank weist den Betrag, der abgebucht werden soll, einfach mit einem Vermerk ab. Daher muss sich jeder selbst um diesen Teil der Geschäftsbeziehung kümmern, da die Bank hier keinen Einfluss nehmen kann.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Natürlich gibt es ein Widerrufsrecht, das auch für Banken gilt. Dies ist in der Regel acht oder 14 Tage nach Vertragsabschluss. Der Widerruf muss immer schriftlich erfolgen, dies gilt auch gleichzeitig als Nachweis für jeden persönlich. Danach wird die Bank dann noch eine Bestätigung zusenden. Dies erfolgt dann nach Eingang bei der Bank. Dieses Widerrufsrecht ist gesetzlich geregelt und von daher hält sich die Bank auch immer ganz genau daran.