Kölner Stadt Anzeiger

Kündigungsadresse:

DuMont Net GmbH & Co. KG

Amsterdamer Str. 192
50735 Köln


Telefon:0049-(0)221-224-0
Fax:02212242332
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Kölner Stadt Anzeiger

Der Kölner Stadt Anzeiger ist eines der wichtigsten Medien in der Stadt Köln. Hier können sich Menschen über alles wichtige rund um ihre Stadt Köln und natürlich auch über den Rest der Welt informieren. Auch Deutschlandweite Nachrichten finden sich im Kölner Stadt Anzeiger. Diese Zeitung wird immer im Monatsabo gebucht. Dieses Abo verlängert sich dann immer um einen weiteren Monat, wenn nicht rechtzeitig vor Ablauf gekündigt wird. Kunden sollten immer wissen, wie sich das mit der Kündigungsfrist verhält und vor allem wie viel Zeit dafür eingeplant werden muss. Auch wichtig ist, ob sich Sonderkündigungsfristen finden und dabei vielleicht auch noch Dinge einzuhalten sind. Der Kunde kann mit diesen Informationen eine sehr gute und vor allem fristgerechte Kündigung absenden und ist dann sicher, das Abo auch wirklich erfolgreich gekündigt zu haben.


Die Kündigungsfristen beim Kölner Stadt Anzeiger

Das Abo der Zeitung verlängert sich immer um einen weiteren Monat, wenn nicht pünktlich gekündigt wird. Pünktlich bedeutet beim Kölner Stadt Anzeiger einen bestimmten Zeitraum. Dieser muss immer einen Monat vor Ablauf des Abos sein. Also beispielsweise: Wer die Zeitung am 3. Eines Monats kündigt, muss damit rechnen, das das Abo noch innerhalb des Monats gilt und auch für den nächsten Monat. Erst ab dem dritten Monat findet kein Bezug der Zeitung mehr statt. Denn diese Kündigung war nicht fristgerecht. Wer hingegen am 31. Eines Monats kündigt, muss das Abo nur noch einen Monat beziehen und somit auch dafür aufkommen.


Gibt es Sonderkündigungsfristen?

Leider nein. Eine Sonderkündigung ist in der Regel bei vielen Abo Verträgen ausgeschlossen. Es kann aber auch sein, das der Nutzer des Abos verstirbt, dann kann eine Sonderkündigung ausgesprochen werden, die ab sofort gültig sein soll. In diesem Fall ist es wichtig, auch eine Sterbeurkunde mit bei zu fügen. Nur so kann der Vertrag auch rechtswirksam gekündigt werden. Der Kunde muss immer sicher gehen, das alles korrekt abläuft und sollte nichts dem Zufall überlassen, auch wenn es um diese Regelung geht.


Wann kommt die Kündigungsbestätigung?

Dies lässt in aller Regel nicht lange auf sich warten. Es kann jedoch kein genauer Zeitpunkt dafür genannt werden. Wer sicher gehen möchte, das seine Kündigung auch wirklich ankommt, kann sie entweder selbst übergeben oder auch als sicheren Brief verschicken. Ein Einschreiben Übergabe ist immer der richtige Weg um die Kündigung auch wirklich rechtswirksam zu machen. Diese Kündigung ist dann natürlich auch wirksam.


Die Einzugsermächtigung! Erlischt diese mit einer erfolgreichen Kündigung?

Natürlich wird dem Unternehmen verboten weiterhin Beträge vom Konto des Abo Inhabers einzuziehen. Diese Beträge sollten dann auch wieder dem Kunden zur Verfügung stehen. Der Kunde sollte nur beachten, das so lange das Abo gilt, auch Beträge dafür fällig werden. Hier gibt es keine Sonderregelungen.


Gibt es ein Widerrufsrecht für die Kunden?

Auch das gibt es. Der Kunde hat das Recht seinen Vertrag zu widerrufen. Dies sollte innerhalb einer bestimmten Frist geschehen. Kunden, die einen Abo Vertrag abgeschlossen haben, können dafür ein Widerrufsformular nutzen und sollten das auch. Der Widerruf muss innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Lieferung erfolgen um wirklich fristgerecht abgesendet worden zu sein.

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