Kleine Zeitung

Kündigungsadresse:

Kleine Zeitung GmbH & Co KG

Gadollaplatz 1
8010 Graz


Telefon:0316 875-0
Fax:0316 875 4034
Email:redaktion@kleinezeitung.at
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Kleine Zeitung

Das Abo bei der kleinen Zeitung kann jederzeit gekündigt werden. Bei der Kündigung muss die Kündigungsfrist unbedingt eingehalten werden. Diese ist auf den Verträgen zu finden.

Welche Kündigungsfristen müssen eingehalten werden?

Je nach Abo stehen die unterschiedlichsten Kündigungsfristen zur Verfügung. Es gibt Halbjahres oder Jahresverträge, die mindestens 7 Tage vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt werden müssen. Eine Kündigung kann per Post, E-Mail oder Fax erfolgen. Wichtig ist die Kundennummer und die Unterschrift des Vertragsinhabers. Die Kündigung muss pünktlich bei der Kleine Zeitung eintreffen, damit sie wirksam wird. Wenn ein Abo nicht zeitig gekündigt wird, dann verlängert sich die Vertragslaufzeit um eine weitere Laufzeit. Es sei denn, es handelt sich um ein Testabo.

Gibt es eine Sonderkündigung bei der Kleine Zeitung?

Jeder Kunde hat bei der Kleine Zeitung ein Sonderkündigungsrecht. Hierfür muss ein wichtiger Grund vorliegen. Auch diese Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Je nach Grund sind Belege häufig ausschlaggebend dafür, dass die Sonderkündigung auch Beachtung findet.

Wie lange dauert der Versand der Kündigungsbestätigung?

In der Regel dauert es ein bis zwei Wochen, bis eine Kündigungsbestätigung von der Kleine Zeitung verschickt wird. Erst nach Erhalt der Kündigungsbestätigung kann sich ein Kunde sicher sein, dass der Vertrag pünktlich wie gewünscht beendet wird. Sollte diese Bestätigung nicht vorliegen, dann kann die Kleine Zeitung telefonisch daran erinnert werden.

Muss eine Einzugsermächtigung bei der Kleine Zeitung separat gekündigt werden?

Eine Einzugsermächtigung ist immer an einen Vertrag gebunden. Diese Bestätigung endet direkt mit dem Ablauf des Vertrages bei der Kleine Zeitung. Das bedeutet, dass nach Ablauf des Abos keine Zahlungen mehr vom Konto abgebucht werden. Sollte noch eine offene Forderung bei der Kleine Zeitung bestehen, dann muss diese per Überweisung beglichen werden. Kann ein Kunde diese Forderung nicht auf einmal bezahlen, dann bietet die Kleine Zeitung Ratenzahlungen an. Wenn ein Kunde sich später erneut für ein Produkt der Kleine Zeitung entscheidet, dann muss eine Einzugsermächtigung erneut ausgestellt werden.

Kann ein Vertrag der Kleine Zeitung widerrufen werden?

Jeder Vertrag der Kleine Zeitung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. In diesem Zeitraum kann eine Kündigung ohne Angabe eines Grundes erfolgen. Hierfür muss die Schriftform gewählt werden. Wichtig ist, dass der Widerruf pünktlich in diesem Zeitraum ankommt. Wird der Widerruf per Post verschickt, dann zählt das Datum des Poststempels. Wenn er zu spät bei der Kleine Zeitung eintrifft, dann kann er nicht mehr berücksichtigt werden. In diesem Fall ist nur noch eine fristgerechte Kündigung möglich oder eine Sonderkündigung.

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