KielNET
Kündigungsadresse:
KielNET Versatel Deutschland GmbH
Preußerstraße 1 – 9
24105 Kiel
Telefon: | 0800 102363026 |
---|---|
Fax: | 0431/2219191 |
Email: | info@kielnet.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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KielNET Verträge kündigen
KielNET Verträge widerrufen
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Adressänderung an KielNET senden
Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei KielNET
Kündigungsfrist beachten
Verträge über Telefondienstleistungen bei KielNET werden in der Regel mit einer Laufzeit über 24 Monate geschlossen. Eine Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ende der 24-monatigen Vertragsdauer erfolgen. Wird diese Frist versäumt bzw. erfolgt 3 Monate zum Ende der Laufzeit keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Eine vorzeitige Kündigung auf Wunsch des Kunden ist mit Zustimmung von KielNET möglich, allerdings behält sich KielNET in diesem Fall vor, einen Aufwendungsersatz für den Schaden, der KielNET durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages entsteht zu verlangen.
Sonderkündigungsrecht
Außerordentlich vor Vertragsende können Sie evtl. bei Leistungsstörungen durch KielNET kündigen. In der Regel müssen Sie dann aber KielNET eine Nachfrist setzen, diese Störungen zu beseitigen und die vertraglichen Leistungspflichten vollumfänglich zu erbringen.
Widerrufsrecht
Einen neu abgeschlossenen Vertrag können Sie innerhalb von 14 Tagen gegenüber KielNET widerrufen.
Schriftform
Wählen Sie unbedingt die in den AGBs von KielNET vorgeschriebene Schriftform für Ihre Kündigung eines Vertrages mit KielNET. Sie können die Kündigung rechtswirksam per Fax übermitteln und zur Sicherheit noch im Original per eingeschriebenen Brief. Wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen wollen, senden Sie das Einschreiben mit Rückschein. Das ist aber die teuerste Variante. Vor den Gerichten hat auch ein Einwurf-Einschreiben Bestand. Auch hierbei können Sie über das Internet die Zustellung der Sendung an den Empfänger KielNET nachweisen. Das Kündigungsschreiben muss die Kundennummer und den genauen Vertrag bezeichnen, auf den sich die Kündigung oder der Widerruf exakt bezieht.
Einzugsermächtigung bei der Bank widerrufen
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt nicht automatisch auch die KielNET erteilte Einzugsermächtigung für Lastschriften bei Ihrer Bank. Besonders bei Streitigkeiten über das Datum des Vertragsendes oder noch in Rechnung zu stellende Leistungen sollten Sie sich vor unliebsamen Überraschungen durch Abbuchungen von KielNET schützen. Mit der schriftlichen Kündigung des Vertrages müssen Sie gegenüber KielNET auch die erteilte Genehmigung, offene Rechnungsbeträge von Ihrem Bankkonto einzuziehen, ausdrücklich widerrufen. Zusätzlich sollten Sie Ihre kontoführende Bank über den Widerruf der Lastschrifteinzugsermächtigung (bzw. heute des SEPA-Lastschriftmandates) informieren. Ganz auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie in der Zukunft Ihre Kontobewegungen und Kontoauszüge ganz genau kontrollieren. Sie können jederzeit von KielNET abgebuchte Lastschriften ohne Begründung bei der Bank ohne Zustimmung von KielNET zurückgeben. Dieses muss innerhalb von 6 Wochen nach der Abbuchung geschehen. Folglich besteht kein Risiko, dass KielNET noch nachträglich von Ihrem Konto einziehen kann, wenn Sie das nicht autorisieren.
Kündigungsbestätigung
Sie sollten in der schriftlichen Kündigung eine ebenfalls schriftliche Kündigungsbestätigung erbitten. Im Regelfall sollte diese umgehend an Sie versandt werden. Ist das nicht der Fall, sollten Sie dieses Anmahnen und sich gegebenenfalls bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Schlichtungsverfahren
Wenn es zu Streitigkeiten mit KielNET im Rahmen einer Kündigung des Vertrages kommt, können Sie auch, wenn sich der Streit nicht einvernehmlich mit KielNET lösen lässt, ein Streitbeilegungsverfahren nach § 47a TKG bei der Bundesnetzagentur beantragen. Die Bundesnetzagentur ist die staatliche Aufsichtsbehörde und überwacht und prüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch die Telekommunikationsanbieter. Dieses Verfahren kann online beantragt werden, aber auch auf dem Postweg durchgeführt werden.