KEVAG Telekom
Kündigungsadresse:
KEVAG Telekom GmbH
Cusanusstraße 7
56073 Koblenz
Telefon: | 02 61 / 20 16 20 |
---|---|
Fax: | 02 61 / 20 16 2- 25100 |
Email: | info@kevag-telekom.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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KEVAG Telekom Verträge kündigen
KEVAG Telekom Verträge widerrufen
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei KEVAG Telekom
Wer einen Internet oder Kabel Vertrag bei der KEVAG Telekom Gesellschaft hat und diesen kündigen möchte, muss dabei einige Details beachten. Zunächst einmal gilt es, im Vertrag die Laufzeit zu überprüfen. Die Kündigungsfrist beträgt bei den Verträgen mit der KEVAG Telekom beträgt sechs Wochen. Nachdem man im Vertrag das Ende der Laufzeit überprüft hat, gilt es , dem Unternehmen spätestens sechs Wochen vor diesem Datum ein Kündigungsschreiben zukommen zu lassen. Die Kündigung muss in jedem Falle in schriftlicher Form erfolgen. Geht das Kündigungsschreiben nicht rechtzeitig bei der KEVAG Telekom ein, so erneuert sich der Vertrag automatisch für weitere zwölf Monate. Beim Aufsetzen der Kündigung sollte man beachten, dass Name des Vertragsinhabers so wie die Kundennummer deutlich ersichtbar sind. Desweiteren muss aus dem Schreiben klar hervorgehen, dass man den Vertrag zum nächst-möglichen Termin zu kündigen wünscht. Ist man sich nicht sicher, wie ein solches Schreiben am besten aufzusetzen ist, kann man sich im Internet eine Vorlage besorgen, in die man dann nur noch die eigenen Daten einzutragen braucht. Der beste Weg, um der KEVAG Telekom das Schreiben zuzustellen, ist die postalische Einschreibesendung. Auf diese Weise erhält man eine Empfangsquittung, die im Falle eines Rechtsstreits schnell über den Erhalt des Schreibens Auskunft geben kann.
Vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen
Der Service der KEVAG Telekom ist regional begrenzt und nicht überall erhältlich. Darum sollte man auch vor dem Vertragsabschluss überprüfen, ob der Service im eigenen Wohngebiet erhältlich ist. Besitzt man bereits einen Vertrag mit der KEVAG Telekom und zieht in eine Region um, in welcher der Service nicht erhältlich ist, kann man ein Sonderkündigungsrecht geltend machen. Auf diese Weise braucht der Vertrag nicht bis zu Ende geführt werden und man kann einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen. Auch diese Kündigung muss in schriftlicher Form beim Anbieter eingereicht werden und es gilt, die Gründe zu schildern, aus denen man das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen möchte.
Widerrufsrecht für Verträge mit der KEVAG Telekom
Oft passiert es, dass man durch ein geschickt geführtes Werbungsgespräch dazu verleitet wird, einen Vertrag abzuschließen, auf den man sich eigentlich gar nicht einlassen wollte. Hat man einen Vertrag mit der KEVAG Telekom abgeschlossen und bereut den Abschluss umgehend, so besteht die Möglichkeit, diesen Vertrag zu widerrufen. Der Widerruf muss bei dem Anbieter spätestens 14 Tage nach dem Datum des Vertragsabschlusses eingehen, um rechtskräftig zu sein. Es ist empfehlenswert, einen schriftlichen Widerruf aufzusetzen und diesen per Einschreiben an die KEVAG Telekom zu senden. Bei einem Widerruf braucht der Kunde keine Gründe anzugeben, doch der Wunsch zum Widerruf und der Name des Kunden müssen deutlich aus dem Schreiben hervorgehen.
Einzugsermächtigung gesondert kündigen
Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist eine praktische Art, um Dienstleistungen, wie den Service der KEVAG Telekom zu bezahlen. Viele Kunden entscheiden sich deshalb für diese Zahlart. Es ist jedoch wichtig, daran zu denken, auch die Einzugsermächtigung zu kündigen, wenn man den Vertrag bei der KEVAG Telekom kündigt. Entgegen der Meinung vieler Kunden erlischt diese nämlich nicht automatisch, das sie juristisch als gesonderter Vertrag betrachtet wird und deshalb auch gesondert gekündigt werden muss.