JAHRESZEITEN VERLAG

Kündigungsadresse:

JAHRESZEITEN VERLAG GmbH

Poßmoorweg 2
22301 Hamburg


Telefon:49/40/27170
Fax:49/40/27172056
Email:jahreszeitenverlag@jalag.de
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14.11.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei JAHRESZEITEN VERLAG

Beim Jahreszeiten Verlag erscheinen zahlreiche Zeitschriften, zu denen beliebte Publikationen wie "Für Sie", "Petra", "Zuhause Wohnen" und "Feinschmecker" gehören. Wer für eine oder mehrere dieser Zeitschriften ein Abo besitzt, kann dieses recht problemlos kündigen. Oft hat man einfach zu viele Zeitschriften abonniert, die sich monatlich auf eine größere Summe belaufen, die man gerne einsparen möchte, kann man ein Abo beim Jahreszeiten erlag auf verschiedene Weisen kündigen. Der Verlag hat zu diesem Zweck eine Kundendienstnummer eingerichtet, über die Sie montags bis freitags von 07:30 Uhr - 20:00 Uhr und samstags von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr auf telefonischem Wege kündigen können. Wer jedoch gerne eine Bestätigung der Kündigung in der Hand hat, kann auch eine schriftliche Kündigung an den Verlag senden. In diesem Schreiben sollten Name und Kundennummer des Abonnenten vermerkt sein und man sollte ausdrücken, dass man zum nächst-möglichen Termin zu kündigen wünscht.Der Kündigungstermin hängt dabei vom Datum des Vertragsabschlusses ab und auch davon, ob es sich bei dem Abo des Kunden um ein Jahresabo oder ein auf einige Monate begrenztes Abo handelt. Die Kündigung kann man dem Jahreszeitenverlg per Einschreiben zuschicken. Auf diese Weise hat man eine Quittung, auf der das Empfangsdatum des Kündigungsschreibens beim Verlag ersehen werden kann. Auf diese Weise hat man einen Beweis für den Eingang des Schreibens, auch wenn man vom Verlag keine Bestätigung erhalten sollte.
In einigen Fällen wird den Kunden beim Jahreszeitenverlag auch ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, durch das man ein Abonnement zu jeder Zeit unverzüglich kündigen kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Kunde ins Ausland verzieht, oder auch wenn die Gebühren für das Abo vom Verlag erhöht werden. Ist ein Abonnent verstorben, so haben die Hinterbliebenen ebenfalls die Möglichkeit, das Abo unverzüglich zu kündigen. Dazu empfiehlt es sich, eine Kopie der Sterbeurkunde zusammen mit dem Kündigungsschreiben an den Verlag zu übersenden.Auch beim Umzug ins Ausland gestaltet sich die unverzügliche Kündigung einfacher, wenn man einen Beweis für den Umzug beifügen kann, wie beispielsweise eine Arbeitsgenehmigung oder einen Arbeitsvertrag.
Hat man einen Abo Vertrag abgeschlossen und ärgert sich gleich im Anschluss über diese Geldausgabe, so kann man das Abo auch widerrufen. Dazu kann man von einem im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Recht gebrauch machen. Bedingung ist, dass der Widerruf beim Verlag in schriftlicher Form eingeht noch bevor 14 Tage nach der Vertragsunterzeichnung vergangen sind. Haben Sie in diesem Zeitraum bereits Zeitschriften erhalten, so müssen diese gemäß dem Gesetz an den Verlag zurück gegeben werden. Es empfiehlt sich, den Widerruf ebenso wie das Kündigungsschreiben per Einschreiben zustellen zu lassen, da das Empfangsdatum für die Rechtsgültigkeit des Widerrufs von größter Wichtigkeit ist.
Hat man ein Abo für eine Zeitschrift abgeschlossen, so ist es beim Jahreszeiten Verlag, ebenso wie bei vielen anderen Verlägen üblich, die anfallenden Kosten mittels einer Einzugsermächtigung direkt vom Konto des Kunden abbuchen zu lassen. Diese Zahlungsweise ist für beide Seiten recht unkompliziert. Wenn man nun das Abo widerruft oder kündigt, so sollte man daran denken, auch diese Einzugsermächtigung aufzulösen. Sie ist, rechtlich gesehen, vom Abo Vertrag völlig unabhängig und erlischt deshalb auch nicht gleichzeitig mit dem Abo Vertrag.

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