IDEAL Versicherung
Kündigungsadresse:
IDEAL Versicherung AG Aktiengesellschaft
Kochstraße 26
10969 Berlin
Telefon: | 030/ 25 87 -259 |
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Fax: | 030/ 25 87 -355 |
Email: | info@ideal-versicherung.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Egal, für welche Versicherung man sich entscheidet, es kann immer Gründe geben, warum eine Versicherung gekündigt werden muss. Dann ist es wichtig, sich mit den Klauseln auszukennen. Denn nicht immer macht eine Versicherung es einem leicht, aus ihr herauszukommen. Wenngleich auch der Ideal Versicherungen die Kunden sehr am Herzen liegen, gibt es auch bei ihr bestimmte Klauseln, die bei einer Kündigung eingehalten werden müssen.
Kündigungsrecht
Die Ideal Versicherung hat bestimmte Klauseln aufgesetzt, die eine Kündigung betreffen. Hierbei gilt zunächst, dass die Versicherung sich jeweils für ein Jahr verlängert, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Frist beträgt hierbei 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Die Kündigung muss dem Versicherer in schriftlicher Form zugestellt werden, der Versicherte trägt die Verantwortung, dass das Schreiben auch ankommt. Allerdings gilt diese Frist nur bei Versicherungen, die eine Vertragsdauer von mindestens einem Jahr haben. Bei Versicherungen, die für weniger als ein Jahr abgeschlossen wurden, endet sie zum vereinbarten Termin und es muss nicht zusätzlich gekündigt werden. Eine Ausnahme bilden Versicherungen, die über 3 oder mehr Jahre laufen. Bei ihnen darf die Versicherung schon zum Ablauf des dritten Jahres oder der jeweiligen folgenden Jahren gekündigt werden. Auch hier gilt die Frist von spätestens einem Monat vor Ablauf der Vertragsdauer.
Kündigung nach Schadensfall
Wer bei der Ideal Versicherung seine Versicherung nach einem Schadensfall kündigen möchte, kann dies tun, sobald Schadensersatz gezahlt wurde, diese zu Unrecht abgelehnt wurde oder die Versicherung eine Klage bezüglich des Haftpflichtanspruches des Versicherten erhält. Die Frist der ordentlichen Kündigung liegt bei spätestens einem Monat nach Zustellung der Klage oder Zahlung des Schadensersatzes. Sie muss auch hier schriftlich beim Versicherer eingehen. Die Kündigung ist sofort nach Eingang beim Versicherer gültig.
Kündigen nach Angleichung der Prämie
Wenn sich die Prämie erhöht, ohne dass der Versicherungsschutz sich ändert, darf der Versicherte die Versicherung kündigen. Die Frist liegt bei einem Monat nach erhaltener Information über die Prämienerhöhung. Spätestens bei eigentlichem Eintreten der Erhöhung muss sie in schriftlicher Form vorliegen. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht.
Da die Kündigung nach Zugang beim Versicherer sofort wirksam ist, kann der Versicherte mit einem Kündigungsschreiben maximal nach 2 Wochen bei Zustellung beim Versicherer rechnen.
Die Einzugsermächtigung erlischt in der Regel sofort. Wer auf der sicheren Seite stehen möchte, legt dem Kündigungsschreiben eine Rücknahme der Einzugsermächtigung bei.