HUK-COBURG
Kündigungsadresse:
HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG
Willi-Hussong-Str. 2
96450 Coburg
Telefon: | 09561/96-0 |
---|---|
Fax: | 09561/96-3636 |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei HUK-COBURG
Egal ob KFZ-Versicherung, Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung, wer mit seiner Versicherung bei HUK-COBURG nicht zufrieden ist, hat das Recht der Kündigung. Doch bei der Kündigung seiner Versicherung gibt es einiges zu beachten, zum einen das die Kündigung überhaupt wirksam ist, des weiteren aber, das man keine Nachteile hat.
So kündigt man bei der HUK-COBURG
In der Regel läuft eine Versicherung bei der HUK-COBURG genau 12 Monate. Allgemein gilt bei der HUK-COBURG eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Möchte man jetzt seinen Versicherungsvertrag bei der HUK-COBURG kündigen, so muss man seine Kündigung mindestens vier Wochen vor Vertragsende übermitteln. Verpasst man diese Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweilige Laufzeit. Die Kündigung selbst muss schriftlich an die HUK-COBURG gerichtet werden. Auf ihrer Internetseite bietet die HUK-COBURG entsprechende Musterschreiben für die Kündigung an. Diese Musterschreiben muss man nur noch mit den eigenen Daten und den Versicherungsdaten versehen. Nach Erstellung vom Kündigungsschreiben kann dieses wahlweise über den Postweg oder per Fax an die HUK-COBURG übermittelt werden. Bei Kündigungen mit Einhaltung einer Kündigungsfrist, gilt als Maßgabe der Einhaltung der Eingang des Kündigungsschreiben bei der HUK-COBURG.
Besondere Kündigungsgründe
Neben der regulären Kündigung seiner Versicherung bei der HUK-COBURG, hat man als Kunde auch ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht kommt immer dann zur Anwendung, wenn es zu Änderungen während dem Vertragsverhältnis kommt. Zum Beispiel die Einstufung in einen neuen Tarif. Als Kunde hat man das Recht der Sonderkündigung. Dieses Recht der Kündigung muss man nach Bekanntgabe der Änderung der Vertragsverhältnisses binnen eines Monats, also vier Wochen ausüben. Übt man in dieser Zeit sein Sonderkündigungsrecht nicht aus, erlischt es. Man kann dann nach Fristablauf nur noch regulär kündigen. Kein Sonderkündigungsrecht hat man im übrigen bei Beitragserhöhungen aufgrund eines Schadensfall. Hier hat man nur ein Sonderkündigungsrecht nach Abrechnung der Schlussrechnung durch die HUK-COBURG. Hier gilt dann wieder eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Hat man eine Autoversicherung bei der HUK-COBURG und man möchte diese jetzt, zum Beispiel aufgrund der Aufgabe seines PKW kündigen, so geht dieses auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. In einem solchen Fall reicht die schriftliche Mitteilung der Kündigung und die Abmeldung des betreffenden PKW als Nachweis aus.
Wirksamkeit der Kündigung
Hat man seine Kündigung an die HUK-COBURG gesendet, bedeutet diese nicht automatisch das die Versicherung gleich ihre Gültigkeit verliert. Vielmehr erfolgt durch die HUK-COBURG eine Prüfung ob die Kündigung rechtswirksam ist. Ist die Kündigung rechtswirksam, erhält der Kunde von der HUK-COBURG eine Bestätigung der Kündigung. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit oder im Falle einer Sonderkündigung, erlischt dann der Versicherungsschutz fristgemäß bzw. sofort.
Vorsicht bei der Kündigung
Wer jetzt seine Versicherung bei der HUK-COBURG kündigt, sollte hierbei beachten das mit der Bestätigung der Kündigung kein Versicherungsschutz mehr besteht. Wer kündigt sollte sich frühzeitig um einen Versicherungsersatz kümmern, nicht das ein Leerlauf zwischen den Versicherungen besteht. Kommt es nämlich dann in diesem Leerlauf ohne gültigen Versicherungsschutz zu einem Schadensfall, muss man dafür selbst aufkommen. Bei einer KFZ-Versicherung muss man zusätzlich beachten, dass man sein PKW ohne gültigen Versicherungsschutz im Straßenverkehr gar nicht bewegen darf. Daher sollte man sich im Fall einer Kündigung frühzeitig um einen Ersatz kümmern.
Das Kündigen bei HUK Coburg ist relativ einfach - man hat bei einer Kfz-Versicherung einen Monat Zeit vor dem Ablauf des Vertrags seine Kündigung auf postalischem Weg einzureichen. Zusammen mit der Bestätigung der Kündigung erhält man ein Angebotsschreiben, falls man sich doch noch umentscheiden sollte. Das verwirrt etwas, aber nachdem man sich den Inhalt durchgelesen hat, stellt man ohne Probleme fest, dass die Kündigung bestätigt wurde. Danach erhält man keine weiteren Angebote mehr. Zumindest das Kündigen selber ist eine positive Erfahrung mit diesem Unternehmen gewesen...