Hornbach
Kündigungsadresse:
Hornbach AG
Hornbachstraße 11
76879 Bornheim
Telefon: | +49 6348 60-00 |
---|---|
Fax: | +49 6348 60-4000 |
Email: | info@hornbach.com |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Hornbach
Bei Hornbach kann man ziemlich gut einkaufen gehen. Dort findet sich alles rund um den Baumarkt und vieles mehr. Sie können sich persönlich davon überzeugen und alles finden, was Ihr Herz begehrt. Aber das ist noch nicht alles, was es bei Hornbach zu entdecken gibt. Ausserdem ist es dort möglich eine Kundenkarte zu bekommen. Mit dieser werden dann so genannte Bonus Punkte zu sammeln. Viele Kunden nutzen eine solche Karte immer wieder und sind auch begeistert davon. Nun kann es auch immer sehr viel Freude machen, die einzelnen Positionen der Karte zu nutzen und dann auch perfekt alles einkaufen zu können. Mit der Hornbach Karte ist aber auch noch mehr möglich. Sie können die Punkte dann einlösen und bekommen somit auch noch etwas gutes für Ihr Geld. Um das alles nutzen zu können, ist es aber auch erforderlich, mit dieser Karte alles korrekt an zu gehen. Sie werden staunen und sehen, dass hier wirklich nicht zu viel versprochen wird. Aber dennoch kann es vor kommen, dass Sie die Karte nicht mehr nutzen wollen. Dann sollten Sie eine Kündigung schreiben und diese direkt an das Unternehmen Hornbach übersenden. Die korrekte Adresse findet sich hier nun und damit haben Sie auch schnell die Möglichkeit eine solche Kündigung korrekt verlaufen zu lassen. Um die Kündigung ab zu senden, ist es auch wichtig, Ihre Unterschrift darunter zu setzen. Denn eine Kündigung ohne Unterschrift wird sicher nicht akzeptiert.
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Sie können sich auf der Internetseite des Unternehmens über die Kündigungsfristen informieren. Diese Fristen sollten immer ernst genommen werden. Denn wenn die Fristen nicht eingehalten werden, dann kann es passieren, dass sich der Vertrag verlängert und dann wird es schwierig sein ordentlich zu kündigen. Daher ist es immer angebracht sich schon im Vorfeld auch darüber zu informieren.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Natürlich gibt es solche Fristen. Diese sind aber eher selten. Nur wenn der Karteninhaber verstirbt, ist es möglich eine Sonderkündigung durch zu führen. Dann wird es auch recht einfach sein, die Kündigung erfolgreich verlaufen zu lassen. Mit einer guten Kündigung ist die Sonderkündigung ohnehin nicht nötig.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekomme?
Eine solche Bestätigung können Sie explizit verlangen. Damit haben Sie dann auch etwas in der Hand. Ob es wirklich eine solche Bestätigung gibt, liegt allein an dem Unternehmen. Denn dieses ist nicht verpflichtet dazu, eine solche Bestätigung zu versenden. Daher ist es hier auch leichter, alles richtig zu machen. Aber das muss auch ohne Bestätigung funktionieren.
Erlöscht mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Insofern Beträge eingezogen worden sind, kann diese natürlich durch eine erfolgreiche Kündigung auch hinfällig werden. Es sollte nichts mehr eingezogen werden. Aber dennoch lohnt es sich, den eigenen Kontostand im Auge zu behalten um alles zu überwachen.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Sie können auch diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Verpassen Sie aber diese Frist nicht, wenn Ihnen die Hornbach Karte doch nicht gefällt. Sollten Sie sich nicht sicher sein, dann erkundigen Sie sich ganz einfach auf der Internetseite von Hornbach.