Heimat Krankenkasse
Kündigungsadresse:
Heimat Krankenkasse
Herforder Straße 23
33602 Bielefeld
Telefon: | +49 521 92395-0 |
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Fax: | +49 521 92395-4150 |
Email: | info@heimat-krankenkasse.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Heimat Krankenkasse
Aus der ehemaligen BKK Dr. Oetker ging 2012 die Heimat-Krankenkasse hervor. Diese Versicherung hat rund 150.000 Versicherte und gehört zu den etwas kleineren GKV-Versicherungen. Wer aus dieser Krankenkasse aussteigen möchte und sich privat oder bei einer anderen GKV-Krankenkasse versichern will, der muss die Versicherung bei der Heimat-Krankenkasse natürlich kündigen. Dies ist einmal möglich durch das Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass die Heimat-Krankenkasse erstmalige einen Zusatzbeitrag erhebt oder den zuvor erhobenen Zusatzbeitrag erhöht bzw. die bestehende Prämienzahlung verringert oder streicht. Im Fall der Sonderkündigung kann die Mitgliedschaft bis zum Datum der erstmaligen Fälligkeit gekündigt werden. Dabei ist die Heimat-Krankenkasse verpflichtet ihre Mitglieder einen Monat vor der erstmaligen Fälligkeit über diese zu informieren. Eine Ausnahme bilden Wahltarife. Deren Laufzeit binden die Versicherte drei Jahre an die Krankenkasse. Das Sonderkündigungsrecht gilt hier nicht.
Rechtzeitig kündigen
Liegen keine Gründe für eine Sonderkündigung vor, kann der Versicherte natürlich auch kündigen und in eine andere GKV-Versicherung oder in die PKV wechseln. Voraussetzung ist, dass der Versicherte in der Heimat-Krankenkasse 18 Monate bereits Mitglied war. Dann kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von 2 Monaten gekündigt werden. Dabei ist die Kündigung immer zum Ende eines Monats möglich, also zum letzten Tag des übernächsten Monats ab dem Kündigungsdatum. Die Bindefrist von 18 Monaten gilt nur für gesetzlich Versicherte. Freiwillig in der GKV-Versicherte müssen sich an die Bindefrist von 18 Monaten nicht halten.
Nur schriftliche Kündigung möglich
Die Heimat-Krankenkasse kann nur Kündigungen annehmen, die schriftlich erfolgen und per Post zugestellt werden. Eine Grund für die Kündigung muss man nicht angeben. Eine Kündigung per Email, per Web oder per Fax ist nicht möglich. Diese Kündigung wird von der Krankenkasse angenommen. Die Heimat-Krankenkasse ist dabei verpflichtet sobald eine schriftliche per Post eingereichte Kündigung von einem ihrer Mitglieder eingeht, diese binnen von 2 Wochen schriftlich zu bestätigen. Diese schriftliche Bestätigung muss dann der neuen Krankenkasse der GKV oder PKV vorgelegt werden. Ansonsten ist es nicht möglich, dass der Krankenkassenwechsel durchgeführt wird. Der Versicherte muss dann weiterhin bei der Heimat-Krankenkasse verbleiben und sein Kündigungsersuchen dort nochmals einreichen. Der Versicherungsvertrag bei der neuen Krankenkasse muss bzw. kann daher nicht widerrufen werden für den Fall, dass man sich doch entscheidet weiterhin Mitglied der Heimat-Krankenkasse zu bleiben.
Einzugsermächtigung separat kündigen
Wer freiwillig in der Heimat-Krankenkasse versichert ist, der sollte auf jeden Fall nicht versäumen im Kündigungsschreiben auch zu erwähnen, dass die Einzugsermächtigung erlischt, wenn die Mitgliedschaft endet. Dies sollte man sich von der Heimat-Krankenkasse auch noch einmal separat bestätigen lassen.