Heilbronner Stimme
Kündigungsadresse:
Heilbronner Stimme GmbH & Co. KG
Allee 2
74072 Heilbronn
Telefon: | 07131 615-0 |
---|---|
Fax: | 07131 615-200 |
Email: | servicecenter@stimme.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Heilbronner Stimme
Eine Kündigung des Abonnements ist nur zu Monatsende möglich und sie muss sechs Wochen vor der Frist beim Verlag Heilbronner Stimme eingehen. Bei einem Teilabonnement sind es zwei Wochen vorher. Diese Kündigung muss dem Verlag Heilbronner Stimme schriftlich mitgeteilt werden. Sie kann ohne Angabe von Gründen per Postweg, E-Mail oder schriftlich per Fax geschehen. Bei einer Verspätung kann die Kündigung erst für den darauffolgenden Monat berücksichtigt werden. Bei einer Kündigung ist der Eingang beim Verlag maßgeblich. Eine Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist ist nicht möglich. Andererseits läuft der Vertrag am Jahresende weiter, wenn keine rechtzeitige Kündigung beim Verlag Heilbronner Stimme eingeht. Erst dann ist eine Kündigung auch rechtskräftig.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Sonderkündigungsfristen können nur angenommen werden, wenn zwingende Gründe angegeben sind. Dazu gehören zum Beispiel der Umzug des Kunden, wenn der Kunde verstorben ist oder eine nicht im Vorfeld mitgeteilte Preiserhöhung. Sollte einer dieser Gründe zutreffend sein, ist eine gesetzliche 14-tägige Sonderkündigungsfrist zu nutzen. Zur Erfüllung sind aber nur diese Gründe anzuerkennen. Ansonsten tritt die vom Verlag benannte Kündigungsfrist in Kraft.
Wie lange dauert es, bis ich die Kündigungsbestätigung erhalte?
Nach Eingang der Kündigung beim Verlag kann es bis zu 3-4 Tage dauern, bis die Kündigungsbestätigung beim Kunden eingeht. Mit einer Mail ist schon unter Umständen am gleichen Tag zu rechnen. Sollte nach Ablauf einer Woche immer noch keine Bestätigung beim Kunden eingegangen sein, hat dieser die Möglichkeit, sich telefonisch nach einer zu erwartenden Bestätigung zu erkundigen und kann um die Zusendung bitten. In der Regel wird dieser Bitte von dem Verlag Heilbronner Stimme auch zeitnah nachgekommen. In der Regel ist dieser Service sehr zuvorkommend.
Erlischt mit der Kündigung automatisch auch eine erteilte Einzugsermächtigung?
Mit dem Erstellen der Kündigung sollte auch noch einmal der Vermerk mit eingebracht werden, dass mit der Kündigung auch die Einzugsermächtigung erlischt und keine Abbuchungen mehr vorgenommen werden dürfen. So hat der Kunde im Falle einer weiteren Abbuchung immer etwas in der Hand, was ihn berechtigt, das abgebuchte Geld zurück zu buchen oder um sofortige Erstattung zu bitten. In der Regel erlischt aber bei einer Kündigung die Einzugsermächtigung automatisch. Ein Vermerk in der Kündigung gilt nur als Absicherung für den Kunden und zur Erinnerung an den Verlag.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Jeder Kunde hat nach Vertragsabschluss die Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen den Vertragsabschluss mit dem Verlag Heilbronner Stimme zu widerrufen. Sollte dieser Widerruf genutzt werden, verpflichtet sich der Verlag alle vom Kunden geleiteten Zahlungen zurückzubuchen und der Kunde muss im Gegenzug alle erhaltenen Lieferungen, wenn möglich als Paket auf Kosten des Verlages zurücksenden. Ebenfalls sollte hier die Widerrufsfrist eingehalten werden. Die Ware sollte schadfrei beim Verlag eingehen. Sollte der Kunde die Ware nicht rücksenden, ist der Verlag Heilbronner Stimme berechtigt den Geldwert der Ware einzubehalten. Sollte kein Widerruf stattfinden, wird der Vertrag regulär in Kraft treten und die Zeitschriften werden regelmäßig an den Kunden versendet. Ansonsten kann der Kunde vom bestehenden Kündigungsrecht Gebrauch machen. Mit der Widerrufsfrist von 4 Wochen haben die Kunden einen enormen Vorteil, da andere Verlage nur 2 Wochen zur Verfügung stellen.