Hannoversche Volksbank
Kündigungsadresse:
Hannoversche Volksbank eG
Kurt-Schumacher-Straße 19
30159 Hannover
Telefon: | +49 511 1221-0 |
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14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Hannoversche Volksbank
Es gibt bei einem regulären Girokonto keine Kündigungsfristen. Das Konto kann jederzeit eröffnet und auch genauso wieder gelöscht werden. Es sei denn, dass dieses Konto mit einem Kredit belastet ist. Dieser muss dann in einer Zeit von drei Monaten getilgt und an die Bank zurückgezahlt werden. Ansonsten kann dieses Konto problemlos aufgelöst werden. Das ist beim Online Banking ganz einfach nach einer erfolgreichen Anmeldung über "Konto schließen" mit nur einem Klick zu erledigen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dies bei der Bank direkt zu tätigen, per Brief ohne Angaben von Gründen, aber auch per Fax oder E-Mail.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Dass es keine Kündigungsfristen gibt, werden auch keine Sonderkündigungsfristen benötigt. Das Konto ist ganz nach Belieben zu kündigen. Die einzige Sonderkündigungsfrist ist zu nutzen, wenn der Inhaber des Kontos verstorben ist. Dann haben die Angehörigen das Recht über eine Sonderkündigungsfrist das Konto zu löschen. Dass geht aber nur mit Vorlage einer Sterbeurkunde. Ansonsten kann das Konto jederzeit gelöscht werden und das ohne Angabe von Gründen. Das ist durchzuführen mit online Banking, per Brief oder auch mit E-Mail. Das geht schnell und wird auch in der Regel schnell umgesetzt.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?
Löscht man das Konto selber per online Banking, ist eine Kündigungsbestätigung nicht nötig, da man ja das Konto selber gelöscht hat. Macht man die Schließung per Fax, E-Mail oder Brief kommt eine Bestätigung normalerweise innerhalb von wenigen Tagen. Sollte dies nicht der Fall sein und man besteht auf eine Bestätigung, dann kann man sich an das Institut wenden und darum bitten, das die Bestätigung umgehend zugesandt wird.
Erlischt mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Mit einer Kündigung des Kontos erlischt jede erteilte Einzugsermächtigung, da es kein Konto mehr gibt, das für Abbuchungen bereit steht. Es sollte nur den Unternehmen, die eine Einzugsermächtigung für dieses Konto haben, mitgeteilt werden, dass dieses Konto nicht mehr existiert und das ein anderes Konto bereit für Abbuchungen steht, damit kein Ärger mit Zahlungsversäumnissen entsteht. Da man das Konto auch selber kündigen kann, kann man den Zeitpunkt ebenfalls selber bestimmen.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Wenn man ein Konto eröffnet hat und dies nicht mehr möchte, ist ein Widerrufsrecht nicht notwendig, da man ein Konto an jedem x-beliebigen Tag löschen kann, selbst wenn man dieses Konto schon seit Jahren hat. Die einzige Ausnahme ist, wenn man einen Kredit über das Konto laufen hat oder es sich bei dem Konto um ein Sparkonto handelt. Ansonsten ist ein Widerrufsrecht nicht anzuwenden, das Konto ist direkt zu löschen.