GPA

Kündigungsadresse:

GPA-djp - Gewerkschaft der Privatangestellten

Alfred-Dallinger-Platz 1
1034 Wien


Telefon:+43 / (0)5 03 01-301
Fax:+43 / (0)5 03 01 - 300
Email:service@gpa-djp.at
Diese Adresse von GPA
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14.11.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei GPA

Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus und Papier ist eine in Österreich tätige Gewerkschaft die die Interessen der vorbezeichneten Berufsgruppe vertritt. Die Mitgliedschaft ist nicht davon abhängig dass man in der Branche arbeitet. Daher wird mit der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus und Papier eine Mitgliedsvereinbarung getroffen die dazu führt, dass ein gehaltsabhängiger Beitrag an die Gewerkschaft zu leisten ist. Wer aus der Gesellschaft austreten möchte hat die Möglichkeit dies mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu tun. Voraussetzung ist der fristgerechte schriftliche Eingang der Kündigung bei der Gewerkschaft. Am Besten gibt man die Kündigung der Mitgliedschaft direkt persönlich in der Geschäftsstelle gegen eine Quittung ab.

Sonderkündigungen werden bei dauerhafter Arbeitslosigkeit und auch bei Wechsel der Branche angenommen. Diese sind entsprechend zu Belegen. Eine weiter Form der Sonderkündigung ist der Wegzug in das Ausland. Eine weiter Möglichkeit besteht bei Tod des Mitglieds, allerdings kann diese Sonderkündigung kein Ziel sein.

Je nachdem wie der Einzug der Mitgliedschaftsbeiträge abläuft ist ein Sepa Mandat dafür erforderlich gewesen oder auch nicht. Wer den Beitrag direkt über den Lohnabzug gezahlt hat, benötigt keine zusätzliche Kündigung des Sepa Mandates. Hier ist allerdings darauf zu achten, dass das Personalmanagement im Unternehmen nicht mehr den Beitrag einfach weiter entrichtet.
Bei Abbuchung vom Girokonto wird empfohlen das Sepa Lastschriftmandat gesondert noch zu kündigen. Damit kann nach Ende der Mitgliedschaft kein weiterer Beitrag mehr eingezogen werden. Falls dies doch der Fall sein sollte, kann die Lastschrift dann bedenkenlos zurück gegeben werden.

Nach Eingang der Kündigung wird die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus und Papier diese schriftlich bestätigen. Die Gewerkschaft und deren Services können dann noch bis zum Ende der Mitgliedschaft weiter genutzt werden. Dies gilt für alle Dienstleistungen, auch die kostenfreie Beratung zu allen Jobthemen. Damit beweist die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus und Papier, dass sie einen hohen Service bietet und zu den Arbeitnehmern steht.

Wer einen neuen Vertrag mit der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus und Papier abschließt wird zunächst erst einmal Mitglied. Diese Mitgliedschaft kommt nicht im Rahmen des Fernabsatzgesetztes zu Stande. Daher ist auch kein Widerrufsrecht vorgesehen. Wer also Mitglied wird sollte sich vorher genau überlegen, ob er dies möchte. Jeder der erst einmal Mitglied ist hat dann erst wieder mit der Regelkündigung oder auch der Sonderkündigung die Chance aus dem Vertrag mit der Gewerkschaft heraus zu kommen. Der Mitgliedsantrag der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus und Papier umfasst auch nur sehr wenige Punkte und ist daher für jeden gut auffassbar.

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