GLS Bank
Kündigungsadresse:
GLS Gemeinschaftsbank eG
GLS Gemeinschaftsbank eG,
44774 Bochum
Telefon: | 49 234 5797 100 |
---|---|
Fax: | 49 234 5797 222 |
Email: | kundendialog@gls.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei GLS Bank
An vielen Stellen kann man entsprechene Verträge abschließen und so Kunde einer Firma werden, natürlich sind hier Banken keine Ausnahme und kann man durch einen entsprechenden Vertrag Kunde bei einer Bank seiner Wahl werden. Da man jedoch einen Vertrag abschließt, unterliegt man gewissen Fristen und Regelungen und gerade im Bankenwesen gibt es genug offene Fragen, wenn es um die Kündigung bei einer Bank geht. Denn bei der GLS Bank kann man nebem dem Girokonto auch ein Sparbuchkonto eröffnen und da ist es manchmal nicht ganz sicher, wie die Fristen sind und was man bei der Kündigung zu beachten. Deswegen werde ich nun nachfolgend gewisse Fragen beantworten, die sich dem ein oder anderen bei der Kündigung bei der GLS Bank aufdrängt und deswegen da noch etwas Unsicherheit herrscht. Denn wenn man die Fristen kennt, kann der erfolgreichen Kündigung eigentlich nichts im Wege stehen.
Wie sind die Kündigungsfristen?
Bei der GLS Bank sollte man 12 Monate, bevor der eigentliche Vertrag endet, im Voraus die ordentliche Kündigung vornehmen und entsprechend der Bank signalisieren, dass man nicht weiter Kunde bei der Bank bleiben möchte. Ansonsten gibt es hier keine regulären Kündigungsfristen zu beachten, außer eben diesen 12 Monaten Kündigungsfrist im Vorraus, damit dann am Ende einer erfolgreichen Kündigung nichts im Wege steht.
Gibt es etwaige Sonderkündigungsfristen?
Wenn man die obrige Frist von den 12 Monaten bei der Kündigung einhält, gibt es genau genommen ansonsten keine speziellen Kündigungsfristen, die man beachten muss. Durch die Kündigung zu der regulären Frist wird die Kündigung rechtswirksam abgegolten und man muss keine weitere spezielle Frist beachten.
Wann bekomme ich die Bestätigung der Kündigung?
Sobald man bei der Bank die entsprechende Kündigung eingereicht hat und diese dann bearbeitet ist, bekommt man in der Regel innerhalb weniger Werktage die entsprechende Kündigung. In dieser ist dann das Datum zu finden, wann man die Leistungen seitends der Bank einstellt und dann entsprechend kein offizieller Kunde der Bank mehr ist. Wie immer gilt, man sollte die schriftliche Bestätigung der Kündigung aufbewahren, damit man im Falle eines Zweifelsfalls etwas schriftlich vorzuweisen hat und deswegen immer auf Nummer sicher gehen kann, deswegen sollte man jedes Schriftstück grundsätzlich aufbewahren und auf Dauer verfahren.
Erlischt bei der Kündigung die Zahlungsermächtigung?
Bei dieser Bank ist es so, dass man die monatlichen Kosten bezahlen muss, bis zu dem Datum an dem letztenendes die Leistung eingestellt wird und dadurch man nicht länger Kunde der Bank ist. Ab diesem Punkt erlischt dann die erteilte Einzugsermächtigung und dadurch ist die Mitgliedschaft bei der GLS Bank von nun an beendet. Vorher muss man noch sämtliche Beiträge bezahlen, wenn man dort ein Konto besitzt, ein Kredit muss logischerweise mit der monatlichen Rate weiterbezahlt werden und dadurch erlischt die Einzugsermächtigung nicht. Bei den regulären Konto erlischt dann die Einzugsermächtigung.
Wie lange kann ich den Vertrag kündigen?
Wenn man den Vertrag bei der Bank abgeschlossen hat, kann man innerhalb der gesetzlich vorgeschrieben 14 Tage nach entsprechende Absprache mit der Bank den Vertrag rückgängig machen und ihn dadurch rechtswirksam widerrufen, um doch nicht Kunde der Bank zu werden.