GELSEN-NET
Kündigungsadresse:
GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH
Horster Straße 119
45897 Gelsenkirchen
Telefon: | 0209 7020 |
---|---|
Fax: | 0209 702-2100 |
Email: | info@gelsen-net.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei GELSEN-NET
Gelsen Net ist der regionale Anbieter rund um Gelsenkirchen für Internet und Telefon. Das IT Systemhaus betreibt ein eigenes Glasfasernetz und ist bereits seit über 30 Jahren am Markt. Die Kundenzufriedenheit bei Gelsen Net ist überaus groß, dies liegt neben der tollen Leistung des Netzes an einem vorbildlichen Service.
Dies drückt sich auch bei der Kündigung des Anschlusses aus was in der Regel durch Wegzug aus dem Gebiet geschieht.
Gelsen Net bietet verschiedene Tarife für seine Datendienste und das Telefon an. Darunter befindet sich ein flexibler Tarif der jederzeit beendet werden kann aber auch Jahres- und 2 Jahresverträge.
Das Kündigen des flexiblen Tarifes erfolgt zum Monatsende. Damit wird der Vertrag beendet. Ein eventuell vorhandener WLan Router ist dann noch zurückzugeben und damit ist alles notwendige getan. Bei den Laufzeittarifen sieht die Sache etwas anders aus. Hier beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum jeweiligen Ende des Vertrages. Wer diese Frist versäumt erhält eine automatische Verlängerung um die gewählte Laufzeit, in Auktionszeiträumen kann dies aber auch nur die Grundlaufzeit sein. Diese beträgt ein Jahr.
Tip: Wenn Sie aus der Wohnung ausziehen können die Verträge auch auf eine Nachmieter übertragen werden, Voraussetzung ist allerdings, dass dieser noch nicht Gelsen Net hat.
Die Kündigung des Vertrages sollte aus Dokumentationszwecken schriftlich erfolgen. Hierzu eignet sich am Besten das Einschreiben. Der Absender erhält einen Beleg und kann damit Beweisen, dass er fristgerecht die Kündigung veranlasst hat. Gelsen Net wird dann die Kündigung schriftlich bestätigen. Dies erfolgt in der Regel innerhalb von wenigen Tagen und läuft aufgrund des guten Kundenservice in aller Regel problemlos ab.
Die Gebühren von Gelsen Net werden im Rahmen des Sepa Lastschriftverfahrens abgebucht. Die Kündigung des Vertrages bewirkt das erlöschen der Einzugsermächtigung zum Ende des Bezugszeitraumes. Daher kann danach Gelsen Net nicht weiter abbuchen. Falls dies dennoch geschehen sollte ist zunächst zu prüfen ob die Abbuchung berechtigt ist. Insofern dies nicht der Fall ist kann die Buchung storniert werden. Sie erhalten dann das Geld zurück auf Ihr Girokonto.
Wer einen neuen Vertrag mit Gelsen Net abschließt wird dies in aller Regel im Internet oder mittels eines Handantrages durchführen. In beiden Fällen gilt das Haustürwiederrufsgesetz. Dies bedeutet, dass der Vertrag mit Gelsen Net innerhalb von 14 Tagen wiederrufen werden kann, dies auch ohne Angaben von Gründen. Damit erlischt die Vereinbarung von vorn herein direkt wieder. Allerdings bereits genutzte Einheiten sind zu bezahlen da beiden Parteien kein Schaden entstehen darf. Damit ist der Vertrag dann wieder beendet.