GARANTA Versicherung

Kündigungsadresse:

GARANTA Versicherungs-AG

Ostendstraße 100
90334 Nürnberg


Telefon:0911531-0
Fax:09115313206
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14.11.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei GARANTA Versicherung

Wer mit seiner Versicherung von Garanta nicht mehr zufrieden ist oder zu einem anderen Versicherungsanbieter wechseln möchte, der muss natürlich die Kündigungsbedingungen beachten.
Wer seinen Vertrag regulär kündigen möchte, kann dieses jederzeit zum Ablauf eines Versicherungsjahres tun. Eine vorherige Kündigung ist nicht vorgesehen und ist nur über ein Sonderkündigungsrecht möglich. Zu den Sonderkündigungsrechten später mehr. Wer jetzt seinen Versicherungsvertrag kündigen möchte, kann wie bereits erwähnt, diesen Vertrag nur zum Vertragsende kündigen. Hierbei muss man eine Kündigungsfrist von vier Wochen beachten. Dies bedeutet, endet das Versicherungsjahr zum 31.12. eines Jahres, muss man seine Versicherung bei Garanta spätens am 30.11 kündigen. Verpasst man diese Kündigungsfrist, verlängert sich die Versicherung bei der Garanta um ein weiteres ganzes Jahr.

Neben der regulären Kündigung, gibt es noch verschiedene Sonderkündigungsrechte. Welche Sonderkündigungsrechte dies sind, kann man nachfolgend erfahren. Kommt es zu einem Schadensfall und Leistungserfüllung durch die Garanta Versicherung, hat man hinterher ein Kündigungsrecht. Den Vertrag kann man in einem solchen Fall unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen, kündigen. Man kann aber auch seine Versicherung bei der Garanta jederzeit kündigen, wenn man zum Beispiel sein Auto verkauft oder abmeldet. In einem solchen Fall, muss man keine Kündigungsfrist einhalten. Hier ist mit Übersendung vom Kündigungsschreiben, diese sofort wirksam. Ein weiteres Sonderkündigungsrecht, genauer ist es ein Widerrufsrecht, hat man als Kunde unmittelbar nach Vertragsabschluss. Wer also zum Beispiel bei der Garanta eine Versicherung abschließt und es sich doch nochmal anders überlegt, kann diese Versicherung innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen. Bereits bezahlte Beträge erhält man zurück. Hat man bereits Leistungen in Anspruch genommen, muss man für diese natürlich bezahlen. Mit Einlegung des Widerrufes, wird dieser sofort wirksam und es besteht kein Versicherungsschutz mehr.

Neben der Beachtung der einzelnen Fristen und möglichen Kündigungsarten, muss man bei einer Kündigung auch die Form beachten. Grundsätzlich muss bei der Garanta Versicherung grundsätzlich die Kündigung schriftlich erfolgen. In einem solchen Kündigungsschreiben muss man neben den persönlichen Daten und den Vertragsdaten, auch die Art der Kündigung nennen. Einen Kündigungsgrund muss man dagegen nicht nennen. Ist man sich unsicher über die Form des Kündigungsschreiben, so kann man hier das Internet empfehlen. Den im Internet findet man verschiedene Muster für Kündigungsschreiben. Die Kündigung bei der Garanta Versicherung kann über verschiedene Wege eingereicht werden. So kann man die Kündigung per Post oder Fax übermitteln. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail ist dagegen nicht zulässig. Das eine Kündigung auch ihre Gültigkeit hat, muss man die bereits genannten Kündigungsfristen beachten. Hierbei ist eines sehr wichtig, maßgeblich für die Wirksamkeit der Kündigung ist immer das Datum des Einganges der Kündigung bei der Garanta Versicherung. Gerade wer seine Versicherung bei Garante über den Postweg kündigen möchte, muss hier bei der Kündigungsfrist auch die Zustellzeiten beachten.

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