Frankfurter Allgemeine Zeitung
Kündigungsadresse:
Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH
Hellerhofstraße 2-4
60327 Frankfurt am Main
Telefon: | 0049 (0)69 7591-0 |
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Fax: | 069 / 7591 - 2180 |
Email: | Info@faz.net |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Frankfurter Allgemeine Zeitung
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) wird von tausenden von Lesern geschätzt. Hin und wieder kommt es aber vor, dass diese Zeitung gekündigt wird, weil die Artikel nicht mehr gefallen oder es andere Gründe gibt. Dann hat sich der Leser natürlich an gewisse Kündigungsfristen zu halten. Diese sind sehr strikt und sehr kurzfristig gehalten. Wenn ein Mini Abo von 4 Wochen gebucht wurde, beträgt die Kündigungsfrist dabei genauso viel, als wenn die Mindestlaufzeit für 12 Woche gewählt wurde oder ein normale Abo mit unbefristeter Laufzeit gewählt wurde - nämlich immer 20 Tage zum Monatsende. Wenn nicht gekündigt wird, dann verlänger sich die Laufzeit beim Mini Abo und beim 12 Wochen-Abo auf ein unbegrenztes Abo.
Beispiel für Kündigungszeitpunkt
Endet der Vertrag Ende April, dann muss die Kündigung bei der FAZ spätestens am 10. April eingegangen ein. Endet das 4 Wochen-Abo Ende Mai, muss die Kündigung am 10. Mai beim Zeitungsverlag eingegangen sein. Die Kündigung muss dabei schriftlich erfolgen - per Post, per Email oder per Fax. Alle Wege der Kündigung werden akzeptiert. Wichtig ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung, da sich das Abo ansonsten verlängert. Natürlich kann ein Abo auch unmittelbar wieder gekündigt werden. Doch auch hier gilt die Frist von 20 Tagen zum Monatsende bzw. zum Endes des vereinbarten Bezugszeitraums.
Wer sich für die Kündigung per Post entscheidet, der muss beachten, dass nicht das Datum auf dem Brief entscheidend ist, sondern der Tag, an dem die Kündigung bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung eingeht. Dieser Tag gilt als Kündigungstag. Die schriftliche Kündigung per Post sollte daher um den 7. oder spätestens 8. des Monats verschickt werden, damit sie rechtzeitig am 10. des Monats, also 20 Tage vor Monatsende ankommt, wenn denn der Monat 30 Tage hat. Im Februar muss die Kündigung schon zum 8. des Monats eingegangen sein beim Verlag. Am besten ist es das Kündigungsschreiben per Einschreiben zu senden. Auf diese Weise hat man die Kontrolle darüber, ob und wann die Kündigung eingegangen ist. Eine Kündigung via Internet ist ebenfalls möglich. Dies geht über Aboalarm. Hier erfolgt auch gleich die Bestätigung, dass die Kündigung eingegangen ist. Es gibt auch noch weitere Dienste, die diesen Service anbieten und die Kündigung direkt online an die FAZ weiterleiten.
Der richtige Inhalt
Ein Kündigungsschreiben für ein Abo bei der FAZ muss auch die korrekten und vollständigen Informationen haben, damit der Kündigungsprozess zügig abgewickelt werden kann. Dies sind Name, Adresse, Geburtsdatum, Kundenummer bzw. Vertragsnummer. Es ist ratsam um eine sofortige Kündigungsbestätigung zu bitten. Nach einigen Tagen kommt eine Kündigungsbestätigung. Hier ist auf jeden Fall zu prüfen, ob der gewünschte Kündigungszeitpunkt von der FAZ auch berücksichtigt wurde. Gesetzliche Vorgaben bis wann die Kündigungsbestätigung beim Verbraucher sein muss, gibt es nicht.
Die Kündigung kann natürlich auch wieder vom Verbraucher zurückgenommen werden.
Hierzu am besten ein weiteres Schreiben vor dem Ablauf des Abos an die die Frankfurter Allgemeine Zeitung senden.