Frankenpost
Kündigungsadresse:
Frankenpost Verlag GmbH
Poststraße 9/11
95028 Hof
Telefon: | 09 2 81 / 816 - 0 |
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Fax: | 09 2 81 / 816 - 283 |
Email: | verlag@frankenpost.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Frankenpost Verträge kündigen
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Frankenpost
Die Kündigung der Frankenpost kann von dem Kunden bis zu einem jeden letzten eines Monats ausgesprochen werden, muss aber dem Verlag der Frankenpost bis spätestens dem 5. des jeweiligen Monats zugesandt sein und vorzuliegen. Eine Abbestellung der Frankenpost vor Ablauf des abgesprochenen Verpflichtungszeitraums kann nicht gestattet werden. Ist nicht termingerecht gekündigt worden, läuft das Abonnement bis zu dem beiderseitig vereinbarten Vertragsende, außer es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes ausgemacht worden. Die Kündigung ist ohne Angabe von Gründen rechtzeitig an den Verlag zu senden. Angaben sind die Kundennummer und die Adresse in dem formlosen Schreiben.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Sonderkündigungsfristen sind die gesetzlich erlassenen, in denen der Kunde das Recht hat bei folgenden Gründen davon Gebrauch zu machen: Umzug, Tod und Preiserhöhung ohne vorherige Mitteilung. Diese Kündigung ist an den Verlag zu senden, mit Angaben zu den Gründen und das am besten per Einschreiben mit Rückantwort, per E-Mail oder per Fax. Die Frist der Sonderkündigung beträgt 14 Tage wie auch bei einem Widerruf. In diesem Fall sind aber nur diese Gründe bei einer Sonderkündigung geltend zu machen.
Wie lange dauert es, bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?
Hat man an den Verlag der Frankenpost ein Kündigungsschreiben geschickt, wird in der Regel dem Kunden nach 2- 4 Tagen die Kündigungsbestätigung zugeschickt. Je nach Versendungsart kann es auch ein paar Tage länger dauern. Sollte aber nach 14 Tagen nichts eingegangen sein, hat der Kunde die Möglichkeit sich telefonisch oder per Mail bei dem Verlag zu melden, nachzufragen und die Bitte zu äußern, dass die Bestätigung zugesandt wird. Das sollte dann aber auch zeitnah geschehen.
Erlischt mit der Kündigung ebenfalls meine erteilte Einzugsermächtigung?
Hat man eine Kündigung an den Verlag geschrieben, dann sollte diese auch die Mitteilung enthalten, dass die Einzugsermächtigung mit der Kündigung erlischt. Damit hat sich der Kunde eine Sicherheit geschaffen, dass er bei einer erneuten Abbuchung das Recht hat, diese Zahlung zurückzufordern oder sogar zurückzubuchen. Aber normalerweise ist diese Erteilung bei einer Kündigung automatisch ungültig.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Jeder Kunde hat das Recht seinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen und das ohne Angabe von Gründen. Dieser Widerruf gilt ab dem Tag, an dem der Vertrag zwischen dem Verlag und dem Kunden abgeschlossen wurde. Er muss mit einer E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg eine eindeutige Mitteilung enthalten, dass es hierbei um einen Widerruf geht. Ebenfalls kann aber von dem Frankenpost Verlag auch das vorgegebene Widerrufsformular genutzt werden. Wird der Vertrag widerrufen, ist der Verlag verpflichtet alle bis dahin vom Kunden getätigte Zahlungen zurückzuzahlen, zusätzlich den eventuell entstandenen Kosten für Lieferungen. Ausnahmen sind Lieferungen, die zusätzliche Kosten ergeben und nicht dem vom Verlag vorgeschlagenen Lieferweg gegangen sind. Die Rückzahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Widerrufs an den Kunden gezahlt werden. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits alle an ihn gesendeten Zeitungen der Frankenpost ebenfalls in dem 14 tägigen Zeitraum zurückzusenden. Andernfalls hat der Verlag das Recht, die Zahlung solange einzubehalten, bis die Ware eingegangen ist. Erst dann hat der Verlag die Pflicht die Zahlung vorzunehmen.