Fitness World

Kündigungsadresse:

Fitness World GmbH

Ober-Saulheimer Str. 19
55286 Wörrstadt


Telefon:(0 67 32) 17 73
Fax:(0 67 32) 84 01
Email:info@fitness-woerrstadt.de
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14.11.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Fitness World

Wer seine Mitgliedschaft bei Fitness World kündigen möchte, der muss hierbei einiges beachten. Grundsätzlich gibt es bei Fitness World drei verschiedene Arten von Mitgliedschaften. Dies ist nicht unwesentlich, da man es bei einer Kündigung berücksichtigen muss. So gibt es eine Mitgliedschaft mit einer Laufzeit von einem Monat, von einem halben Jahr und einem ganzen Jahr.

Wer jetzt bei Fitness World eine Mitgliedschaft über einem Monat hat und diese Mitgliedschaft kündigen möchte, der braucht dieses nicht zu tun. Den eine Mitgliedschaft die nur einen Monat dauert endet automatisch mit dem Ablauf des Monats. Natürlich kann man die Mitgliedschaft auch um einen weiteren Monat verlängern, in einem solchen Fall ändert sich am Umstand das die Mitgliedschaft immer jeweils zum Monatsende endet, nichts. Eine gesonderte Kündigung ist nicht notwendig. Anders sieht es bei Mitgliedschaften mit einer Laufzeit von einem halben Jahr und einem ganzen Jahr aus.

Hier muss man eine einheitliche Kündigungsfrist, von drei Monaten beachten. Wer also seine Mitgliedschaft ob mit einem halben oder ganzen jahr Laufzeit kündigen möchte, der muss drei Monate vor dem Vertragsende kündigen. Beachtet man diese Frist bei der Kündigung nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um die weitere Laufzeit. Neben der Beachtung der Kündigungsfrist, muss man bei der Kündigung auch die Form beachten. So muss man bei der Kündigung bei Fitness World auf die Schriftform achten. Die Schriftform muss neben den persönlichen Daten, auch die Mitgliedsnummer und den Kündigungszeitpunkt angeben. Einen Kündigungsgrund muss man nicht angeben, außer es handelt sich um eine außerordentliche Kündigung.

Eine mündliche Kündigung bei Fitness World ist nicht zulässig. Sein Kündigungsschreiben kann man per Post oder Fax an Fitness World senden, aber auch persönlich die Kündigung abgeben. Egal für welche Art der Zustellung der Kündigung man sich entscheidet, die Kündigungsfrist muss hierbei beachtet werden. Ganz besonders wichtig ist hierbei, nicht der Zeitpunkt der Absendung der Kündigung, sondern vielmehr das Eingangsdatum der Kündigung bei Fitness World. Mit der erfolgreichen Kündigung ist man gemäß den Geschäftsbedingungen von Fitness World verpflichtet, seine Mitgliedskarte zurückzugeben. Dies ist sehr wichtig, da die Beitragszahlung an die Mitgliedskarte gekoppelt ist. Dies bedeutet, kündigt man seine Mitgliedschaft, gibt aber die Mitgliedskarte nicht ab, muss man weiter die Gebühren für die Mitgliedschaft zahlen.

Neben der regulären Kündigung bei Fitness World, gibt es noch die außerordentliche Kündigung nach dem Sonderkündigungsrecht. Grundsätzlich kann man seine Mitgliedschaft bei Fitness World jederzeit kündigen, wenn es zum Beispiel zu Vertragsveränderungen kommt. Ändern sich zum Beispiel die Gebühren für die Mitgliedschaft oder wesentliche Vertragsinhalte, kann man innerhalb einer festen Fristen kündigen. Achtung hierbei, verpasst man diese Frist, kann man seine Mitgliedschaft bei Fitness World nur regulär kündigen. Auch hat man natürlich ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Vertrag von Fitness World nicht eingehalten wird. In einem solchen Fall, zum Beispiel wenn man die Anlagen nicht nutzen kann, kann man von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

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