First Affair
Kündigungsadresse:
netforge GmbH & Co. KG
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96077 Bamberg
Telefon: | 070063836743 |
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Fax: | 03060981348 |
Email: | legal@firstaffair.com |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei First Affair
First Affair ist die Seite im Web, wo Singles und Paare sich einen neuen Herren oder eine Dame suchen können, um erotischen Spaß sowie die nette Unterhaltung zwischendurch kennenzulernen. Doch es kostet hier Geld, sodass viele Betroffene entscheiden müssen, ob sie zufrieden sind oder nicht. Wer mit dem Angebot von First Affair nicht zufrieden ist, der sollte schauen, dass er schnellstmöglichst die Kündigung ausspricht, um keine unnötigen Kosten weiterhin decken zu müssen.
Welche Kündigungsfristen gibt es?
First Affair zeigt, dass es auch anders geht. Denn Kündigungsfristen gibt es hier im Grunde genommen nicht, sodass jederzeit, wenn kein gesonderter Vertrag a zwei Jahre genutzt wird, die Leistungen im Unternehmen gekündigt werden können. Dann wird es sich nur noch um eine einfache Mitgliedschaft drehen, welche wenige Vorzüge bietet. Doch wer das gerne wünscht oder die komplette Löschung, der muss einfach nur via E-Mail oder Post kündigen.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Es gibt keine Sonderkündigungsfristen beim Single- und Seitensprungportal First Affair. Es kann jederzeit gekündigt werden, sodass es zu empfehlen ist, die Kündigung sofort dann auszusprechen, wenn man auch keine Lust mehr auf die Leistungen des Unternehmen hat.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?
Wer keine Mitgliedschaft bei First Affair wünscht, dem ist anzuraten, zu kündigen. Innerhalb der ersten zwei bis drei Tage erhalten Kunden ihre Kündigungsbestätigung. Es wird die Kündigung daher sehr schnell bestätigt und das meist sogar direkt via E-Mail. Einfach des Öfteren schauen und dann fällt auf, dass bis zu drei Tage ins Land ziehen, ehe die Kündigung vom Unternehmen bestätigt wird. Doch es dauert so oder so nur sehr kurzfristig, ehe die Kündigungsbestätigung rausgesandt wird.
Erlöscht mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
First Affair verlangt keinerlei persönliche Daten in Form von Kontodaten. Deswegen ist eine Einzugsermächtigung nicht von Nöten und muss gott sei Dank nicht wiederrufen werden. Auch beim Überweisen von Leistungen speichert das Unternehmen die Daten nicht, weil sie damit erstens nichts anfangen kann oder gar möchte. Eine Einzugsermächtigung gibt es nicht, sodass es auch keinen Widerruf geben muss, um die rechtlich einwandfreie Kündigung gewährleisten zu können.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Es gibt keine Widerrufsbelehrung aus dem Hause von First Affair, weil jederzeit eine Kündigung ermöglicht wird. Deswegen reicht es aus, wenn Kunden vom Portal einfach ihre Mitgliedschaft kündigen und schon ist das Thema für Interessenten erledigt. Einfach nur die Kündigung aussprechen und das Thema mit First Affair gehört der Vergangenheit an.
Die Kündigung bei First Affair wird grundsätzlich über das Onlineportal abgewickelt. Um eine problemlose Vertragsbeendigung zu erreichen, ist es notwendig, die letzten Ziffern der verwendeten Kreditkarte anzugeben. Bei Inhabern mehrerer Kreditkarten ist es sinnvoll, die benutzte Karte bei den Vertragsunterlagen zu notieren. Andernfalls kann es zu Verzögerungen mit langem Schriftverkehr kommen, bis die Identität zweifelsfrei geklärt ist.