FC Schweinfurt 05
Kündigungsadresse:
1. FC Schweinfurt 1905 e.V
Ander Kupfer Platz, 2
97424 Schweinfurt
Telefon: | 09721/4754100 |
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Fax: | 09721 / 4754101 |
Email: | webmaster@fcschweinfurt05.de |
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14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei FC Schweinfurt 05
Vereinsmitglieder, Fördermitglieder und die Inhaber einer Dauerkarte des FC Schweinfurt 05 können ihren Vertrag mit dem Verein in wenigen Schritten rechtssicher kündigen. Der nachfolgende Artikel beschreibt, worauf bei der Kündigung einer Mitgliedschaft beziehungsweise einer Dauerkarte geachtet werden muss.
Für die Mitgliedschaft im Verein FC Schweinfurt 05 und für die Inhaber einer Dauerkarte fallen in der Regel Beiträge beziehungsweise Gebühren an, die in der Regel im Voraus zu entrichten sind. Falls die Mitgliedschaft beim FC Schweinfurt 05 beendet, oder wird die Dauerkarte nicht mehr gewünscht wird, müssen die Verträge mit dem Verein fristgerecht gekündigt werden. Die Kündigungsfrist kann der Vereinssatzung des Sportvereins entnommen werden. Beim FC Schweinfurt 05 besteht eine Mitgliedschaft jeweils für ein Kalenderjahr. Eine Kündigung kann jährlich zum 31.Dezember vorgenommen werden.
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss die Mitgliedsnummer, den Namen und die Adresse des Mitglieds, die handschriftliche oder eine digitale Unterschrift des Mitglieds und die Erklärung der Kündigung enthalten. Bereits vorformulierte Kündigungsschreiben sind im Internet verfügbar. Sie können am Bildschirm ausgefüllt und online an den Sportverein FC Schweinfurt 05 versendet werden.Vereinsmitglieder, die ihre Kündigung selbst formulieren, sollten im Schreiben um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung bitten. Die Kündigungsbestätigung schafft für das Mitglied Rechtssicherheit, ab welchem Termin die Mitgliedschaft beim Sportverein FC Schweinfurt 05 beendet ist.
Eine erteilte Bankeinzugsermächtigung wird nicht automatisch durch eine Kündigung beim Sportverein FC Schweinfurt 05 unwirksam. Im Kündigungsschreiben sollte daher auch die erteilte Bankeinzugsermächtigung widerrufen werden.
Von einem Sonderkündigungsrecht können Mitglieder des FC Schweinfurt 05 nur in Ausnahmesituationen Gebrauch machen. Unter welchen konkreten Voraussetzungen vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden kann, ist in der Vereinssatzung des Sportvereins FC Schweinfurt 05 verbindlich geregelt. Die Satzung wird neuen Mitgliedern ausgehändigt oder per Post zugesendet und kann, falls erforderlich, in der Geschäftsstelle des FC Schweinfurt 05 eingesehen werden. Auch wenn ein Sonderkündigungsrecht nicht direkt in der Vereinssatzung geregelt ist, können Mitglieder sofort aus dem Verein austreten, wenn sie wegen Umzug an einem anderen Wohnort die Leistungen des Vereins nicht mehr nutzen können, im Falle von finanziellen Schwierigkeiten des Mitglieds bei hohen Beiträgen und bei einer schweren oder länger andauernden Erkrankung. Die Begründung der Sonderkündigung muss immer im Bezug zum Verein FC Schweinfurt 05 stehen. Erhöhungen der Beiträge können ebenfalls ein Grund für eine Sonderkündigung der Mitgliedschaft sein. Das Streichen von bisher gegenüber dem Mitglied erbrachter Leistungen durch den Verein kann ebenfalls als Grund für eine Sonderkündigung geltend gemacht werden
Inhaber einer Dauerkarte des FC Schweinfurt 05 können diese ebenfalls ganz unkompliziert in wenigen Schritten kündigen. Bereits vorformulierte Formulare stehen auch für die Kündigung einer Dauerkarte online zur Verfügung. Auch bei der Kündigung einer Dauerkarte sollte um eine schriftliche Bestätigung mit Angabe des Kündigungstermins gebeten werden. Eine dem Sportverein erteilte Bankeinzugsermächtigung sollte im Kündigungsschreiben ebenfalls widerrufen werden, da diese nicht automatisch mit Eingang der Kündigung unwirksam wird. Eine Dauerkarte des FC Schweinfurt 05 gilt immer für eine komplette Spielsaison.
Da die Kündigungsfrist nicht angegeben ist, sollte diese am besten vor dem Erwerb direkt oder telefonisch bei der Geschäftsstelle des FC Schweinfurt 05 erfragt werden.