FC Saarbrücken
Kündigungsadresse:
1. FC Saarbrücken e.V.
Berliner Promenade 12
66111 Saarbrücken
Telefon: | (06 81) 9 71 44 - 0 |
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Fax: | (06 81) 9 71 44 - 62 |
Email: | presse(at)fc-saarbruecken.de |
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14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei FC Saarbrücken
Wie sehen die Kündigungsfristen aus?
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Wie kann ich meine Mitgliedschaft beim FC Saarbrücken kündigen?
Ein Verein kann ordentlich immer nur einmal pro Jahr verlassen werden. Vorzeitige Kündigungen sind schwer. Gerade dagegen sichern sich die Vereine durch spezielle Klauseln im Vertrag ab.
Eine ordentliche Kündigung bedarf immer der Schriftform und muss einigen Normen gehorchen. Sie muss den Namen und die Mitgliedsnummer des Kündigenden enthalten. Ein Grund für die Kündigung muss nicht genannt werden. Es sollte sich aber auf ein konkretes Datum für die Kündigung bezogen werden.
Das Kündigungsschreiben ist mit einer handschriftlichen Unterschrift zu versehen, im Falle von beschränkt Geschäftsfähigen von deren Vormund. Zum Einsenden des Schreiben sind entweder ein Fax oder das Einschreiben zu empfehlen. In beiden Fällen erhält der Schreiber einen Beleg dafür, dass er es abgeschickt hat und hat damit eine rechtlich verbindliche Absicherung, sollte es zu Anfechtungen kommen.
Wie sehen die Kündigungsfristen aus?
Ordentlich kann einen Mitgliedschaft beim FC Saarbrücken gemäß den Vereinsstatuten nur einmal im Jahr gekündigt werden. Die Kündigung muss zum Ende des Jahres hin erfolgen, also mit Ziel zum 31.12. Des weiteren gibt es eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Spätestens bis zum 30.09. muss das Schreiben also eingegangen sein. Es zählt das Datum des Poststempels oder des Faxberichts. Bei einer Kündigung ist außerdem die Mitgliedskarte wieder abzugeben. Wer die schriftlich erledigt, kann die Karte gleich mit versenden. Bei einem Fax muss sie nachgereicht werden.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Die Möglichkeit einer Sonderkündigung wird in den Statuten des Vereins nicht exakt erwähnt. Es gibt aber Möglichkeiten, wie der Verein selbst ein Mitglied sofort und rechtswirksam kündigen kann. Diese außerordentlichen Ausschließungen sind zu jedem Zeitpunkt möglich. Hier gibt es keine gesetzliche Wartefrist.
Da in den Vereinsstatuten keine genauen Regelungen für die Sonderkündigung gegeben sind, kann ein Mitglied sich nur auf die gesetzliche Regelung berufen. Es gilt das Recht der außerordentlichen Kündigung, sollte sich der Vertrag unvorhersehbar in seiner Grundbeschaffenheit ändern. Zum Beispiel wenn ohne vorherige Ankündigung die Mitgliedsbeiträge erhöht werden. In so einem Fall darf das Vereinsmitglied sofort kündigen. Es gibt hier keine Wartefrist und eine solche darf auch nicht in den Vereinsstatuten erwähnt werden.
Die Frist erlischt außerdem sofort mit dem Tode des Mitglieds. Für alle anderen Fälle muss die gegebene Regelung bis zum Jahresende eingehalten werden.
Meine Kündigung bei FC Saarbrücken war eigentlich einfach, aber dennoch etwas komplizierter. Denn weil ich nicht wusste, dass ich die Kündigung an das Präsidium zu richten habe, hat es etwas gedauert, bis sie dann endlich bestätigt wurde. Zum Glück kam sie aber fristgerecht dort an, sodass es im Endeffekt dann keine Fristprobleme gab. Allerdings musste ich mehrmals nachfragen, wann und ob ich denn eine Bestätigung der Kündigung bekommen würde. Die Kündigungsannahme kam dann auch an, wenn auch erst nach einigem hin und her.