ExtraEnergie

Kündigungsadresse:

ExtraEnergie GmbH

Postfach 974
09009 Chemnitz


Telefon:0800 - 63 66 361
Fax:01805 - 14 14 54
Diese Adresse von ExtraEnergie
haben wir zuletzt geprüft am:

14.11.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei ExtraEnergie

Wie kann ich meinen Vertrag beim Energieversorger ExtraEnergie GmbH kündigen?

Wer einen Vertrag mit dem Anbieter ExtraEnergie GmbH hat und ihn kündigen möchte, kann das unter bestimmten Voraussetzungen tun. Die Kündigung kann jedoch nur schriftlich erfolgen, und zwar an ExtraEngerie GmbH, Postfach 974 in 09009 Chemnitz. Eine Kündigung per E-Mail oder Fax wird von dem Anbieter zum Schutz des Kunden nicht akzeptiert. Nur durch die Briefpost kann gewährleistet werden, dass man den Vertrag wirklich selbst kündigen will. Zudem ist man mit einem Einschreiben und Rückschein auf der sicheren Seite. In dem Fall hat man jederzeit einen Beleg über die erfolgreiche Kündigung. Außerdem kann die Kündigung auf diesem Weg gleich in der richtigen Abteilung bearbeitet werden.

Wie sehen die Kündigungsfristen aus?

Wer bei dem Energieversorger kündigen will, muss sich an eine bestimmte Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit halten. Je nachdem welchen Tarif man gewählt hat, muss man eine Mindestvertragslaufzeit von 12 bzw. 24 Monaten einhalten. Die jeweilige Kündigungsfrist steht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen unter der Ziffer 1. Wer die Kündigung nicht frist- oder formgerecht vornimmt, muss mit einer automatischen Vertragsverlängerung rechnen. Der Vertrag wird dann um weitere 12 Monate verlängert. Bei den aktuellen Tarifen des Anbieters beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen. Man sollte die Kündigung jedoch schon früher abschicken, damit sie auch rechtzeitig bearbeitet werden kann. Man sollte jedoch beachten, dass für die Kündigung nicht das Absendedatum gilt.

Gibt es Sonderkündigungsmöglichkeiten?

Selbstverständlich kann man bei dem Energieversorger ExtraEnergie GmbH von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Für den Fall benötigt man allerdings einen besonderen Grund. Hierbei muss man beachten, dass auch eine Sonderkündigung per Einschreiben abgeschickt werden muss. Man kann unter anderem kündigen, wenn der Anbieter während der Vertragslaufzeit seine allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert hat und die Preise für Tarife dadurch gestiegen sind. Wer damit nicht einverstanden ist, hat das Recht auf eine fristlose Kündigung. Ein weiterer Grund für eine Sonderkündigung ist, wenn der Anbieter vertraglich geregelte Dienstleistungen nicht erbringt. Hierbei muss man allerdings beachten, dass man den Anbieter vorher auf die Fehler aufmerksam macht, bevor man fristlos kündigen kann. Während bei anderen Anbietern im Sterbefall fristlos gekündigt werden kann, wird der Vertrag bei ExtraEnergie GmbH automatisch auf den Partner übertragen. Vorgefertigte Formulare für eine Sonderkündigung kann man auch im Internet finden.

Bewertungen und Erfahrungen mit ExtraEnergie

avatar Fynn 2/5

Der Wechsel zu ExtraEnergie verlief sehr problemlos. Das war aber im Prinzip auch schon das einzig Positive daran. Denn der Kundenservice ist entweder erst gar nicht bereit dazu, einen Service für Kunden zu liefern oder nicht erreichbar. Eine absolute Katastrophe, als ich den Vertrag wieder kündigen wollte. Denn anscheinend ist dort niemand beschäftigt, der irgendwie Bescheid weiß, welche Fristen es gibt. Also auf gut Glück eine Kündigung geschrieben und gefühlte einhundert Telefonate später und weiteren Schreiben bekam ich dann endlich auch die Bestätigung.

avatar guest 1/5
Der Artikel basiert auf einem (teilweise) veralteten Sachstand, denn zum heutigen Stand (28.09.16) räumt das Unternehmen lt. der veröffentlichten FAQ z.B. auch die Kündigung per Fax explizit ein. Allerdings ist dies anscheinend nur rein theoretisch möglich, denn zwischenzeitlich habe ich geschlagene 13 mal die Fehlermeldung "Das Zielgerät ist besetzt" erhalten - und das über den ganzen Tag verteilt. Da kommt doch glatt der Verdacht auf, dass da etwas nicht stimmen kann! Vermutlich soll hier der wechselwillige Kunde doch zu einer umständlichen Kündigung per Brief gezwungen werden...


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