ETSV Weiche
Kündigungsadresse:
ETSV Weiche e.V.
Bredstedter Straße, 2
24941 Flensburg
Telefon: | 0461/9 23 30 |
---|---|
Fax: | 0461/940 31 99 |
Email: | etsvweiche@t-online.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei ETSV Weiche
Beim ETSV Weiche handelt es sich um einen Verein, der mehrere Sportarten unter einen Dach vereinigt. Dieser Verein ist mit einer Mitgliedschaft zu erreichen und diese kann per Formular beantragt werden. Nun kann es aber sein, das wegen einem Umzug oder auch aus einem anderen Grund diese Mitgliedschaft gekündigt werden soll. Alles was der Kunde zu dieser Mitgliedschaft wissen muss, wird er nun hier finden. Damit sollte es überhaupt kein Problem mehr sein, eine Mitgliedschaft zu kündigen. Auch wichtig, ist das mit einer Kündigung alle Zahlungsverpflichtungen eingestellt werden können. Der Kunde sollte sich immer absichern und natürlich bei der Kündigung immer schriftlich vorgehen.
Die Kündigungsfristen beim ETSV Weiche
Dieser Verein kann natürlich auch gekündigt werden. Eine solche Kündigung ist möglich immer am Ende eines Quartales. Diese Kündigung sollte möglichst vier Wochen vor Ablauf des Quartales den Verein erreichen. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, sollte die Kündigung möglichst persönlich abgeben oder auch per Einschreiben Übergabe. Damit sollte auch alles weitere entfallen. Mit einem solchen sicheren Brief weiß der Abonehmer auf jeden Fall, das sein Schreiben die richtige Stelle erreicht hat und alles ordentlich abgelaufen ist. Dies ist sogar nicht unerheblich. Gerade bei diesen Kündigungen kann der Kunde nicht vorsichtig genug sein.
Gibt es Sonderkündigungsfristen bei ETSV Weiche?
Das kann nicht gesagt werden. Sonderkündigungen bedürfen immer dem Einverständnis des Vereines. Hier kann nachgefragt werden. Wer ein Mitglied ist und sich auch über dieses Thema informieren möchte, sollte direkt die Verantwortlichen beim Verein ansprechen und alles weitere klären. Damit lassen sich auch andere wichtige Fragen klären. Wichtig ist auch, das eine Sonderkündigung nur dann erfolgen kann, wenn das Mitglied verstorben ist. Dann sollte die Sterbeurkunde überreicht werden. Hier ist es völlig ausreichend, wenn eine Kopie an den Verein übersandt wird. Die Verantwortlichen werden die Kündigung dann auch sofort akzeptieren und keine weiteren Forderungen mehr an das Mitglied stellen.
Bekommt der Kunde eine Kündigungsbestätigung?
Auch das kann leider nicht beantwortet werden. Wer auf diese Bestätigung wert legt, sollte dies immer genau im Kündigungsschreiben erwähnen. Dann ist die Sicherheit vorhanden und die Bestätigung kann direkt angefordert werden. Damit sollte alles wichtige erfolgt sein und die Bestätigung sollte den Kunden hoffentlich auch erreichen. Alles andere sollte ebenfalls im persönlichen Gespräch geklärt werden. Damit ist der Kunde oder der Abo Nehmer ohne hin immer auf der richtigen Seite.
Erlischt die Einzugsermächtigung?
Mit der Mitgliedschaft wird ein SEPA Lastschriftmandat erlaubt. Der Verein wird zu vorher festgelegten Zeiträumen die Beiträge vom Konto einziehen. Hierfür braucht es natürlich die Erlaubnis des Kunden. Aber die Einzugsermächtigung sollte auch bei einer Kündigung erlöschen. Diese ist dann rechtskräftig und es darf keine weiteren Bankabbuchungen mehr geben. Die Einzugsermächtigung sollte damit erlöschen.
Hat der Kunde ein Widerrufsrecht?
Bei einem solchen Verein findet sich eine Probemitgliedschaft. Wer allerdings wirklich immer sicher gehen will, kann auch das Widerrufsrecht nutzen und davon gebrauch machen. Aber auch hierüber sollte sich im Vorfeld genauer informiert werden. Jeder hat das Recht auf Auskunft und das kann auch eingefordert werden, bei dem jeweiligen Verein. Hier gibt es in der Regel immer persönliche Ansprechpartner.