Die PARTEI
Kündigungsadresse:
Die PARTEI
Kopischstraße 10
10965 Berlin
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Email: | presse @ die-partei.de |
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14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Die PARTEI
Wer Mitglied in der Partei Die Partei ist und diese Mitgliedschaft beenden möchte, der findet nachfolgend ein paar Informationen wie man dieses tun kann. Maßgeblich bei der Frage der Kündigung der Mitgliedschaft bei der Die Partei ist die Satzung. Laut der Satzung von Die Partei, kann man seine Mitgliedschaft jederzeit beenden. Dies bedeutet, wer seine Mitgliedschaft in der Partei beenden möchte, der kann dieses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist tun. Wobei auf eines aber achten sollte hinsichtlich seiner Beitragspflicht, dazu aber später mehr.
Wer jetzt seine Kündigung bei Die Partei durchführen möchte, der kann dieses über mehrere Wege tun. So kann man zum Beispiel die Kündigung seiner Mitgliedschaft örtlich gegenüber dem Vorsitzenden des Ortsverbandes erklären, alternativ auch gegenüber dem Kreis- oder Landesverband, aber auch beim Bundesverband. Unabhängig von der Erklärung, damit die Kündigung der Mitgliedschaft auch ihre Gültigkeit hat, sollte diese schriftlich erfolgen. Eine einfaches Schreiben mit Namen, Mitgliedsnummer und einem Satz in dem man seinen Austritt erklärt, reicht vollkommen aus. Dieses Schreiben kann man dann an Die Partei über den Postweg oder Fax senden. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist bei Die Partei aber auch per E-Mail möglich. Wie man anhand den Ausführungen erkennen, gibt es zahlreiche Möglichkeiten wie man seine Mitgliedschaft in Die Partei wieder beenden kann. Mit der Übermittlung der Kündigung, muss man gemäß der Satzung auch seinen Mitgliedsausweis an Die Partei zurückgeben. Aus diesem Grund bietet es sich auch an, wenn per Post oder persönlich im Ortsverband kündigt.
Eines sollte man aber beachten, wenn man seine Mitgliedschaft bei Die Partei kündigt, es erfolgt keine Rückerstattung der Mitgliedsbeiträge. Dies bedeutet, der Mitgliedsbeitrag verfällt und kann nicht zurückgefordert werden. Auch sollte man bezüglich dem Kündigungszeitpunkt darauf achten, dass man frühzeitig vor Beginn des neuen Beitragsjahres kündigt, nicht damit seinen Beitrag für das neue Jahr leisten muss. Dies wäre nämlich ärgerlich, wenn man für ein ganzes Jahr noch seinen Mitgliedsbeitrag zahlen müsste. Sofern man gegenüber Die Partei dem Lastschrifteinzug bei den Mitgliedsbeiträgen zugestimmt hat, so endet dieses Mandat für den Lastschrifteinzug automatisch durch die Kündigung der Mitgliedschaft. Dies bedeutet, man muss den Lastschrifteinzug gegenüber Die Partei nicht gesondert widersprechen. Neben der regulären Kündigung der Mitgliedschaft sieht die Satzung der Die Partei keine weitere Kündigungsformen vor. So ist sowohl das Widerrufsrecht ausgeschlossen, als auch ein Sonderkündigungsrecht bei der Mitgliedschaft. Den gemäß der Satzung Die Partei kann man seine Mitgiedschaft jederzeit beenden. Von daher sind beide Kündigungsformen, also das Sonderkündigungsrecht und das Widerrufsrecht nicht notwendig.