Deutsche Rentenversicherung Bund
Kündigungsadresse:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Deutsche Rentenversicherung Bund,
10704 Berlin
Telefon: | 030/ 865-0 |
---|---|
Fax: | 030/ 865 27240 |
Email: | drv@drv-bund.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Deutsche Rentenversicherung Bund
Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist die klassische gesetzliche Sozialversicherung. Wer als Arbeitnehmer eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt, wird Kraft Gesetz zu dieser Versicherung angemeldet. Lediglich frei beruflich tätige Personen und Personen die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten sind hier keine Mitglied. Eine vertragliche Bindung gibt es in diesem Sinne somit nicht. Kündigungen werden dann vorgenommen, wenn sich die Versicherungssituation ändert, oder ein Mitglied erklärt, dass es von der Sozialversicherung aus zwingendem Grund befreit werden möchte.
Welche Kündigungsfristen gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Bund?
Es gibt keine vertraglichen Kündigungsfristen, sondern gesetzlich geregelte Fristen. Wer mit dieser gesetzlichen Sozialversicherung in Verbindung tritt muss dies mit Formblättern erledigen oder sich Online auf offiziellem Weg verständigen. Wie schon geschildert handelt es sich um eine gesetzliche Mitgliedschaft, die ein spezielles Gesetz begleitet. Somit gibt es auch nur gesetzliche Fristen für eine Mitgliedschaft und das ausscheiden aus dieser Versicherung. Praktisches Beispiel, wenn ein Angestellter Beamter wird, scheidet er Kraft Gesetz aus der Versicherung aus. Die Mitgliedschaft bleibt mit ihren Einlangen aber lebenslänglich erhalten und kann jederzeit wieder aktiviert werden.
Gibt es Sonderkündigungsfristen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund?
Im engeren Sinne sind dies keine Kündigungsfristen sondern gesetzlich vorbestimmte Fristen. Diese Sonderregelungen gelten und genau reglementierten Voraussetzungen die ein Versicherter erfüllen muss. Jede Art der Versicherung und die Dauer sind im Gesetz erfasst und werden dementsprechend auch umgesetzt. Wie schon geschildert können Versicherte sich auf eigenen Antrag von dieser Versicherung befreien lassen, wenn zu erkennen ist, dass diese Leistungen die diese gesetzliche Sozialversicherung erbringt aufgefangen werden. Das ist dann der Sonderfall, der aber keine gesonderte Frist kennt.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekomme?
Jeder Versicherte und jeder der eine Sozialversicherungsnummer besitzt hat auch gleichzeitig einen individuellen Versicherungsverlauf. Endet eine Mitgliedschaft, dann bekommt man sofort eine Mitteilung über den aktuellen Versicherungsverlauf. Dieser Bescheid ist dann im Bedarfsfall auch die Kündigungsbestätigung und diese Mitteilung hat unterschiedliche Bearbeitungszeiten. So kann es relativ lange dauern bis eine entsprechende Bestätigung eintrifft.
Erlöscht mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung bei der Rentenversicherung Bund?
Bei der gesetzlichen Sozialversicherung werden keine gesonderten Einzugsermächtigungen von den Versicherten abverlangt. Die Beiträge werden vom jeweiligen Arbeitgeber entrichtet und direkt vom Gehalt oder Lohn abgezogen. Somit muss man bei einer Kündigung der Mitgliedschaft auch keine Einzugsermächtigung zurück nehmen. Allgemein gilt bei erteilten Einzugsermächtigungen, dass diese gesonderte Vereinbarungen sind, die auch gesondert gekündigt werden müssen. So muss man hier bei einer Entziehung ausdrücklich darauf hinweisen und diese Ermächtigung gesondert kündigen.
Wie lange kann ich meinen Vertrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund widerrufen?
Das es sich um keine vertragliche Beziehung oder einen Kaufvertrag handelt, gibt es keine Widerrufsrechte im engeren Sinne. Diese Widerrufsrechte gelten lediglich bei geschäftlichen Beziehungen, Mitgliedschaften bei vertragsähnlichen Abmachungen und anderen Rechtsgeschäften. Eine Mitgliedschaft bei der Sozialversicherung endet nie mit Widerruf, denn hier muss aufgrund des gesetzlichen Auftrages immer eine Mitgliedschaft bestehen. Diese Beziehungen die dem sozialen Schutz des Einzelnen dienen brauchen keinen Widerruf, denn hier gibt es nur positive Leistungen. Hingegen ist hier die Frage nach einem Einspruch zu stellen, sofern Leistungen verwehrt werden.