DB Energie
Kündigungsadresse:
DB Energie GmbH
Pfarrer-Perabo-Platz 2
60326 Frankfurt am Main
Telefon: | +49 (0)30 297 62729 |
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Fax: | +49 (0)30 297 61715 |
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14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei DB Energie
Wer Dienstleistungen der DB Energie in Anspruch nimmt, der schließt mit dem Unternehmen auch einen Vertrag ab. Möchte man den Vertrag kündigen, so sind hierfür die Vertragsbedingungen maßgeblich. Den grundsätzlich sind die Verträge mit der DB Energie auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Grundsätzlich kann man gemäß den Vertragsbedingungen der DB Energie den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Diese Kündigungsfrist beträgt drei Monate und wird dann zum Ende des jeweiligen Kalendermonats wirksam.
Maßgeblich bei der Kündigung bei der DB Energie ist nicht nur die Kündigungsfrist, sondern auch die Form der Kündigung. Den so ist zum Beispiel eine Kündigung per E-Mail an die DB Energie ist gemäß den Vertragsbedingungen, ausgeschlossen. VIelmehr ist eine Kündigung nur dann wirksam, wenn man sowohl die Kündigungsfrist, aber auch die Form einhält. Dazu gehört, das man die Kündigung schriftlich vornehmen muss. Die Schriftform beinhaltet nicht nur die Daten und die Kundennummer, sondern auch auch das Datum zu dem der Vertrag gekündigt wird. Einen Kündigungsgrund muss man in seiner Kündigung nicht nennen. Die Kündigung kann man an die DB Energie per Fax oder über den Postweg senden. Maßgeblich für den Kündigungszeitpunkt der DB Energie ist im übrigen nicht das Datum der Kündigung oder das Absendedatum, sondern vielmehr das Datum des Eingang des Kündigungsschreiben bei der DB Energie.
Neben der regulären Kündigung, sehen die Vertragsbedingungen bei der DB Energie noch die Kündigung aus wichtigem Grund vor. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist immer dann möglich, sowohl für den Kunden als auch für die DB Energie, wenn sich eine Vertragspartei nicht den Vertrag einhält. Weitere Details zu einer Kündigung aus wichtigem Grund, kann man auch dem Vertragsbedingungen entnehmen. Auch die Kündigung aus wichtigem Grund bedarf für die Wirksamkeit, zwar keine Einhaltung einer Kündigungsfrist, dafür aber immer der Schriftform. Auch bei einer Kündigung aus wichtigem Grund, ist eine Kündigung an die DB Energie nur per Post und Fax möglich. Eine Kündigung per E-Mail oder eine mündliche Kündigung ist auch bei einer Kündigung aus wichtigem Grund, ausgeschlossen.
Laut den Vertragsbedingungen der DB Energie können sich die Vertragsbedingungen, insbesondere zu den Kündigungsbedingungen, jederzeit ändern. Kommt es während dem Vertragsverhältnis zu Änderungen bei den Kündigungsbedingungen, hat man ein Sonderkündigungsrecht. Im Fall einer Änderung bei den Vertragsbedingungen, wird man von der DB Energie darüber informiert, auch über das Sonderkündigungsrecht. Den auch bei einem Sonderkündigungsrecht gibt es bestimmte Kündigungsfristen und eine Form, die man einhalten muss. Beachtet man dieses bei einer Sonderkündigung nicht, verfällt dieses Recht und man muss regulär den Vertrag kündigen.