DAV - Deutscher Alpenverein
Kündigungsadresse:
Deutscher Alpenverein e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Von-Kahr-Str. 2-4
80997 München
Telefon: | 089/14003-0 |
---|---|
Fax: | 089/14003-23 |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei DAV - Deutscher Alpenverein
Wie sehen die Kündigungsfristen aus?
Gibt es Sonderkündigungsmöglichkeiten?
Wie kann ich meine DAV Mitgliedschaft kündigen?
Um die Mitgliedschaft im deutschen Alpenverein zu kündigen, reicht ein kurzes, formloses Schreiben, welches per Mail, Fax oder Post versendet werden kann. Dieses muss Namen und Vertragsnummer enthalten und wird an die Geschäftsstelle der jeweiligen Sektion adressiert. Sind weitere Personen von dieser Kündigung betroffen, können diese ebenfalls im Schreiben mit aufgeführt werden. Geschieht dies nicht, müssen die betreffenden Personen ein eigenständiges Kündigungsschreiben verfassen. Nach erfolgreicher Kündigung wird grundsätzlich eine Bestätigung versandt. Erhält man diese nicht, empfiehlt es sich, beim DAV nachzuhaken, um Ärger zu vermeiden. Möglicherweise hat die Kündigung die zuständige Sektion nicht erreicht. In diesem Fall müsste der Beitrag dennoch gezahlt werden. Gleiches gilt für eine nicht fristgerechte Kündigung. Wer auf Nummer sicher gehen will, schickt die Kündigung deshalb per Post als Einschreiben und mit Rückschein. Nur dann liegt ein Beleg für das fristgerechte Einsenden vor. Muster für Kündigungsschreiben an den DAV lassen sich im Internet finden, sollte bei der Formulierung Hilfe von Nöten sein.
Auch bei einem Sektionswechsel muss zunächst die Mitgliedschaft in der bisherigen Sektion gekündigt werden. Nach der Kündigung für die betreffende Gruppe und dem Erhalt der Kündigungsbestätigung kann ein neuer Mitgliedsantrag für das folgende Jahr in der neuen Sektion, zusammen mit der Bestätigung, eingereicht werden.
Wie sehen die Kündigungsfristen aus?
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich bis zum 30.09. des laufenden Jahres erfolgen und ist dann zum jeweils neuen Jahr wirksam. Geht die Kündigung später beim DAV ein, wird diese erst zum Ende des nächsten Jahres wirksam. Eine Kündigung für das laufende Jahr ist nicht möglich. Ein Sektionswechsel hingegen ist das ganze Jahr über realisierbar.
Gibt es Sonderkündigungsmöglichkeiten?
Die Möglichkeit, die Mitgliedschaft im DAV zum Beispiel wegen eines Auslandsaufenthalt oder auf Grund von Arbeitslosigkeit ruhen zu lassen, gibt es nicht. Auch nach einer Erhöhung der Mitgliedsbeiträge besteht kein Recht auf Sonderkündigung. Die DAV-Versicherung gilt jedoch weltweit, dementsprechend können die Zeitschriften an eine gültige Adresse außerhalb Deutschlands versendet werden.
Bei weiteren Fragen ist es empfehlenswert, einen Blick auf die Homepage der jeweiligen Sektion des deutschen Alpenvereins zu werfen. Bestehen dann noch immer Unklarheiten, kann ein Anruf beim DAV Abhilfe schaffen.
Da ich nicht mehr Mitglied beim DAV sein wollte kündigte ich schließlich nach längeren Überlegungen. Zum Glück lief es bei der Kündigung auch so reibungslos ab, wie es in der Mitgliedersatzung auch vereinbart ist. So sendete ich dem DAV meine schriftliche Kündigung zu. Einen Termin musste ich nicht nennen, da die Kündigung immer zum 31.12. in Kraft tritt, aber bis zum 30.9. beim DAV vorliegen muss. Hatte ich berücksichtigt und ab dem 1.1. war ich damit kein Mitglied mehr beim DAV.