DAK-Gesundheit
Kündigungsadresse:
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Nagelsweg 27 - 31
22788 Hamburg
Telefon: | 040325325555 |
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Fax: | 04023962675 |
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14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei DAK-Gesundheit
Will man seinen Vertrag mit der DAK Gesundheit kündigen, so gibt es zunächst einige Punkte zu bedenken. Wir wollen hier die Kündigungsfristen und Sonderkündigungsfristen darstellen und erklären wie lange man warten muss wenn man auf eine Kündigungsbestätigung wartet. Außerdem wollen wir erklären wie lange man seinen Vertrag widerufen kann und was nach dem Kündigen oder Widerrufen mit der Einzugsermächtigung passiert.
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Die Kassen halten sich in ihren Verträgen an die gesetzliche Kündigungfrist. Diese sind gesetzlich auf drei Monate vor dem Ablauf des Jahres festgelegt. Möchte man sich also von seiner Krankenversicherung, in diesem Falle von der DAK Gesundheit, trennen, so ist es wichtig bereits im September eine Kündigung zu versenden. Dann kann diese Fristgerecht bei dem gewünschten Anbieter eingehen und man ist auf jeden Fall nicht noch ein weiteres Jahr in seiner Krankenversicherung gefangen.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Das Recht zur Sonderkündigung tritt immer dann in Kraft, wenn sich die Gebühren ändern. Wenn eine neue Gebührenordnung bekannt gegeben wird, dann hat man genau einen Monat nach Bekanntgabe Zeit von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Nimmt man dieses nicht in Anspruch, so verlängert sich der geschlossene Vertrag automatisch.
Die Kasse hat auch das Recht einen Versicherten zu kündigen. Dies ist der Fall wenn man einen Vertrauensbruch begeht. Wenn man also zum Beispiel zu einem Sachverhalt falsche Angaben gemacht hat und diese dazu führen, dass der Kasse Nachteile entstanden sind oder entstehen würden.
Ein weiterer Grund eine Sonderkündigung anzugeben ist, wenn die Beiträge aus verschiedensten Gründen über einen längeren Zeitraum nicht gezahlt werden. Hier kann die Kasse im Rahmen der gesetzlichen Fristen kündigen.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?
Eine Kündigungsbestätigung geht innerhalb von drei Wochen an den Kassenpatienten heraus. Da sich zu diesem Zeitpunkt aber die Arbeit meist anhäuft, sollte man der Krankenkasse noch eine weitere Woche Zeit geben. Ist nach vier Wochen noch immer keine Bestätigung der Kündigung angekommen, so sollte man der DAK Gesundheit eine Nachricht zukommen lassen, mit der Bitte um Korrektur oder mit der Aufforderung eine Bestätigung der Kündigung zu versenden.
Erlöscht mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Wer sicher sein möchte, dass die Einzugsermächtigung wirklich nicht mehr ausgeführt wird, der sollte dies noch einmal schriftlich bei der DAK Gesundheit kundtun. Hierzu genügt die formlose Aufforderung die Einzugsermächtigung zu löschen und die Bitte dieses auch schriftlich noch einmal zu bestätigen. Meist wird die Einzugsermächtigung jedoch mit der Kündigung automatisch gelöscht.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Ein Widerruf ist innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Zeit von 14 Tagen möglich und kann darüber hinaus auch noch in Form von Kulanz gewährt werden. Wenn Sie widerrufen wollen machen Sie dies schriftlich in Briefform unter der Verwendung von Einschreiben. So können Sie sich sicher sein, dass der Eingang des Schreibens auch innerhalb der gewünschten Frist erfolgt und auch zeitnah von den betreffenden Leuten zur Kenntnis genommen wird.
Ein Widerruf sollte nicht per Mail an die DAK Gesundheit geschickt werden, sondern immer nur in Briefform verschickt werden, da man so im Streitfall auf der sicheren Seite ist.