BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kündigungsadresse:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Platz vor dem Neuen Tor, 1
10115 Berlin


Telefon:+49 (0)30/28442-0
Fax:+49 (0)30/28442-210
Email:info@gruene.de
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wer Mitglied bei der Partei Bündnis 90/ Die Grünen ist, kann diese Mitgliedschaft natürlich auch wieder kündigen. Grundsätzlich gilt hier, man kann jederzeit seine Mitgliedschaft bei Bündnis 90/ Die Grünen wieder beenden. Eine Einhaltung von einer Kündigungsfrist gibt es nicht. Dementsprechend reicht für die Kündigung ein Kündigungsschreiben vollkommen aus. Dieses Kündigungsschreiben mus neben den persönlichen Daten, auch die Mitgliedsnummer beinhalten. Einen Grund für die Kündigung der Mitgliedschaft muss man gegenüber Bündnis90/ Die Grünen nicht machen. Ein formloses Kündigungsschreiben ist vollkommen ausreichend. Ist man sich unsicher beim Kündigungsschreiben an Bündnis 90/ Die Grünen kann man sich auch an der nachfolgenden Vorlage orientieren.

Diese Vorlage muss man einfach mit seinen persönlichen Daten ausfüllen und dann ausdrucken. Hat man seine Kündigung für Bündnis 90/ Die Grünen geschrieben, muss man diese an die Partei senden. Hierbei hat man mehrere Möglichkeiten, man kann seine Kündigung wahlweise an den Bundesverband, an den Landesverband, an den Kreisverband oder an seinen Ortsverband vor Ort, senden. In der Regel sollte man die Kündigung an den zuständigen Orts- oder Kreisverband senden. Wie man das Kündigungsschreiben an die Partei übermittelt, bleibt einem selbst überlassen. So kann man zum Beispiel die Kündigung über den Postweg, als Fax, per E-Mail oder aber auch direkt an den jeweiligen Ortsvorsitzenden des Ortsverbandes, übergeben. Egal für welchen dieser Möglichkeiten der Übermittlung der Kündigung bei Bündnis 90/ Die Grünen entscheidet, man sollte gerade bei Zusendung über den Postweg, auf einen Nachweis achten. Einen solchen Nachweis hat man zum Beispiel, wenn man die Kündigung als Einschreiben an die Partei sendet. In der Regel erhält man nach der Kündigung seiner Mitgliedschaft bei Bündnis 90/ Die Grünen binnen wenigen Tagen, eine Bestätigung für seine Unterlagen.

Mit dem Kündigungsschreiben erlischt natürlich eine eventuell erteilte Genehmigung für den Lastschrifteinzug. Ein gesonderter Widerruf ist für das Lastschriftverfahren nicht notwendig. Natürlich verliert mit der Kündigung der Mitgliedschaft auch alle Rechte, wie zum Beispiel ein Rede- und Stimmrecht innhalb der Partei. Auch muss der Parteiausweis an Bündnis 90/ Die Grünen zurückgegeben werden. Eine Zurückerstattung von bereits bezahlten Beiträgen erfolgt durch die Partei nicht, dies gilt auch unabhängig davon, wann man seinen Austritt aus Bündnis 90/ Die Grünen erklärt hat. Ein Sonderkündigungsrecht oder ein Widerrufsrecht besteht bei Bündnis 90/ Die Grünen nicht, da man jederzeit seine Mitgliedschaft wieder beenden kann. Auch gibt es diese zwei Rechtsmöglichkeiten bei der Kündigung nicht, da man bei seiner Kündigung der Mitgliedschaft von Bündnis 90/ Die Grünen keinen Grund angeben muss.

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