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14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei brand eins
Brand Eins stellt unterschiedliche Angebote rund um Medien in Printform oder auch in der digitalen Form zur Verfügung. Der Kunde muss hier natürlich auch einen Abonnement Vertrag abschließen um den Dienst nutzen zu können. Bei Brand Eins geht es immer um Aktualität und natürlich auch um Neuerungen. Natürlich kann es auch vorkommen, das dieser Vertrag irgendwann wieder gekündigt werden soll. Nun ist es aber schwierig zu sagen, wann die Kündigung erfolgen soll und vor allem ob sie fristgerecht bei Brand Eins eingegangen ist. Um alles genauer einsehen zu können, ist es wichtig, den abgeschlossenen Vertrag hinzu zu ziehen. Nur darin lassen sich wichtige Fragen wie beispielsweise die Vertragslaufzeit klären.
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Brand Eins stellt einen Vertrag zur Verfügung, der eine Vertragslaufzeit von einem Monat oder länger hat. Geht keine Kündigung ein, dann ist es so, das der Vertrag sich noch einmal um die selbe Zeit verlängert. Eine Kündigung muss einen Monat im Voraus eingehen um erfolgreich zu sein. Die Kündigung bedarf natürlich auch der Schriftform, damit sie regelrecht ist. Leider findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts genaueres zu den Kündigungsfristen und daher ist es wichtig, immer den Vertrag hinzu zu nehmen. Irgendwann muss dieser Vertrag ja auch abgeschlossen worden sein. Daher ist hier immer wichtig, alle Dokumente und Unterlagen hinzu zu ziehen um die Kündigung erfolgreich durch zu setzen.
Wie ist das mit Sonderkündigungsfristen?
Auch hier kann nichts genaueres gesagt werden. Es finden sich nicht viele Unternehmen, die ihren Kunden Sonderkündigungsfristen zur Verfügung stellen. Es gibt aber immer ein Sonderkündigungsrecht. Der Kunde kann den Vertrag sofort kündigen, wenn der Inhaber oder der Kunde, mit dem der Vertrag abgeschlossen wurde, verstirbt. In diesem Fall genügt es in der Regel aber nicht die Kündigung zu schicken, sondern es muss auch eine Sterbeurkunde in Kopie beigefügt werden. Damit wird alles noch mehr bekräftigt und der Nachkomme, kann sicher sein, das der Vertrag auch wirklich gekündigt wird. Dieser Vertrag muss dann auch immer schnell gekündigt werden.
Bekommt der Kunde eine Kündigungsbestätigung?
Hier kann jeder sicher sein, das eine solche Bestätigung eingeht. Es kann aber nicht genau gesagt werden, wann das so ist. Die Bestätigung ist ein wichtiges Rechtsmittel, das nie einfach so abgetan werden sollte. Wer ganz sicher gehen will, sollte immer einen Brief so abschicken, das eine Eingangsbestätigung an ihn selbst zurück kommt. Ein Einschreiben Übergabe ist verfolgbar und der Kunde hat damit eine gewisse Sicherheit und weiß genau, ob der Brief angekommen ist. Wichtig ist auch, das die Kündigung immer schriftlich erfolgt.
Was ist mit der Einzugsermächtigung?
Eine erteilte Einzugsermächtigung darf nicht mehr ihre Gültigkeit behalten, wenn der Kunde den Vertrag gekündigt hat. Hier ist es aber wichtig, die Fristen im Auge zu behalten. Wer zu spät kündigt, muss auch mit einer weiteren Abbuchung rechnen. Aber im Regelfall ist es so, das die Einzugsermächtigung erlischt.
Wie ist das mit dem Widerrufsrecht?
Das Unternehmen gewährt zwei Wochen Widerrufsfrist. Diese Frist ist wichtig, wenn die Zeitung doch nicht das richtige für den Kunden ist und es der Kunde sich anders überlegt hat.
Das Wirtschaftsmagazin brand eins bietet ein Abo in Jahresfrist an. Das Abo kann man aber zum Ende der Bezugszeit problemlos kündigen. Ich hatte leider diese Frist verpasst und musste dann doch noch ein Jahr das Heft nehmen. Dies ist aber nicht schwer gefallen da es eigentlich ganz interessant ist. Nach dem das Jahr verstrichen war habe ich die Kündigung durchführen können und das Abo wurde ordnungsgemäß abgerechnet.